Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt sowohl die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern (hier spricht man von "Individualarbeitsrecht") sowie zwischen den Vertretungsorganen der Arbeitnehmer (Gewerkschaften, Betriebsräte) und Arbeitgebern bzw. deren Verbänden (dieses wird "Kollektives Arbeitsrecht" genannt).

Auf dem Gebiet des "Individualarbeitsrechts" helfe ich Ihnen als Arbeitnehmer bei der Durchsetzung Ihrer Rechte im laufenden Arbeitsverhältnis. Natürlich vertrete ich Sie auch bei Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht mit dem Ziel, Ihren gefährdeten Arbeitsplatz zu erhalten oder eine wirklich angemessene Abfindung als sozialen Ausgleich für den Verlust Ihres Arbeitsplatzes herauszuschlagen. Aber auch bei der Überprüfung von Arbeitsverträgen, Aufhebungsvereinbarungen und Arbeitszeugnissen, die für Ihr berufliches Fortkommen entscheidend sind, stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

 

Meine Leistungen (Auszug)

  • Erstellen und Prüfen von Arbeitspapieren (Arbeitsverträge, Zeugnisse, etc.)
  • Korrespondenz mit Arbeitgebern
  • Mobbingabwehr
  • Gerichtliche Vertretung bei Abmahnung oder Kündigung

 

Im Bereich des "kollektiven Arbeitsrechts" berate und unterstütze ich vornehmlich Kleinunternehmer und mittelständische Arbeitgeber. Ich leiste Ihnen Hilfestellung bei der erfolgreichen Zusammenarbeit mit Ihrem Betriebsrat, unterstütze Sie aber auch bei unvermeidlichen Regelungs- und Rechtsstreitigkeiten. Sie profitieren von meinem in der Praxis gewonnenen Know-How, ausgewiesen durch zahlreiche Veröffentlichungen in diversen Fachzeitschriten für das Personalwesen.

 

Meine Leistungen (Auszug)

  • Beratung
  • Unterstützung der Korrespondenz mit Betriebsräten
  • Erstellen und Prüfen von Betriebsvereinbarungen
  • Gerichtliche Vertretung in Urteils- und Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht



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