Kosten

Kostentransparenz

 

Ich arbeite regelmäßig auf der Basis der gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), auf dessen Grundlage auch Ihre Rechtsschutzversicherung abrechnet.

 

Die Gebühren werden, soweit das RVG nichts anderes bestimmt, nach dem Wert berechnet, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit (Gegenstandswert) hat.

 

Einen kurzen Überblick über das Gebührensystem nach dem RVG finden Sie auf der Website der Bundesrechtsanwaltskammer unter dem Stichwort "Gebühren und Honorare".


 

Im Zusammenhang mit dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) weise ich besonders darauf hin, dass ich zur Erhebung von Umsatzsteuer (§ 2 Abs. 2 RVG, Nr. 7008 VV RVG) berechtigt und verpflichtet bin. Es können im Rahmen einer Beauftragung ferner Pauschalen für Auslagen, Dokumente und Reisen nach § 2 Abs. 2 RVG, Nr. 7000-7006 VV RVG sowie eine Hebegebühr nach § 2 Abs. 2 RVG, Nr. 1009 RVG anfallen. Zur Anforderung eines Vorschusses bin ich nach § 9 RVG berechtigt.

 

Nach Absprache können aber auch Honorarvereinbarungen geschlossen werden. Auf Wunsch erstelle ich Ihnen einen Voranschlag der zu erwartenden Kosten.

Rundum-Service

 

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, übernehme ich gerne die Korrespondenz für Sie, so dass Sie sich um nichts kümmern müssen.


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