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Hier finden Sie ältere Meldungen zu Urteilen und Gesetzesänderungen.

Juli 2023: Urteil des Monats

Einem Vermieter ist von seinem Mieter - nach entsprechender Vorankündigung - der Zutritt zur Wohnung zu gewähren, wenn es hierfür einen Grund gibt. Das kann beispielsweise auch ein Besichtigungstermin anlässlich des beabsichtigten Verkaufs der Wohnung sein. In einem solchen Fall ist ggf. auch Immobilienmaklern, Gutachtern und Kaufinteressenten der Zutritt zu ermöglichen. Dieses Vermieterrecht resultiert entweder aus dem Mietvertrag oder aus mietvertraglicher Nebenpflicht (§ 242 BGB). Nur unter besonderen Umständen kann das Zutrittsrecht des Vermieters eingeschränkt sein, etwa wenn der Mieter durch die so beabsichtigte Besichtigung der Wohnung der Gefahr schwerwiegender Gesundheitsbeeinträchtigungen oder gar einer Suizidgefahr ausgesetzt wäre. Hier ist abzuwägen. In die Überlegungen ist dabei einzustellen, ob sich das Risiko für gesundheitliche Komplikationen verringert, wenn sich der betroffene Mieter bei der Wohnungsbegehung  von einer Vertrauensperson beziehungsweise einem Rechtsanwalt vertreten lassen kann (BGH, 26.4.2023, VIII ZR 420/21, ZAP 13/2023 v. 19.7.2023).

 

Juni 2023: Urteil des Monats

Wird ein zeitlich befristetes Arbeitsverhältnis über das vereinbarte Befristungsende hinaus fortgesetzt, zieht das eine Umwandlung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nach sich, sofern der Arbeitgeber nicht unverzüglich widerspricht (§ 15 Abs. 6 TzBfG). Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich in der hier zu besprechenden Entscheidung mit der Frage befasst, ob die Umwandlungsfiktion auch dann einschlägig ist, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer (lediglich) den Urlaub für die Zeit nach Ablauf seines befristeten Vertrags gewährt. Die Antwort des BAG ist eindeutig. Eine einseitige Leistungsnacherfüllung ohne die Inanspruchnahme einer Arbeitsleistung ist nicht ausreichend (BAG, 9.2.2023, 7 AZR 266/22, ZAP 11/2023 v. 21.6.2023).

 

Mai 2023: Urteil des Monats

Der Anspruch von Arbeitnehmern auf Urlaubsabgeltung kann - wie andere Geldansprüche auch - einer (tarif-) vertraglichen Ausschlussfrist unterworfen sein, innerhalb derer diese Ansprüche (gerichtlich) geltend zu machen sind. Die Ausschlussfrist beginnt aber nach Ansicht der Richter des Landesarbeitsgerichts in Mainz aufgrund aktueller Rechtsprechung zur Belehrungspflicht bei Urlaubsansprüchen erst dann zu laufen, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über den konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfrist(en) aufgeklärt hat (LAG Rheinland-Pfalz, 22.12.2022, 5 Sa 486/21, ZAP 9/2023 v. 17.5.2023).

Hinweis: Das LAG Rheinland-Pfalz hat vorliegend die Revision zugelassen, weil der Frage grundsätzliche Bedeutung zukommt.

 

April 2023: Urteil des Monats

Unterlässt ein Arbeitnehmer es, Entgeltabrechnungen zur Kenntnis zu nehmen, verletzt er damit eine arbeitsvertragliche Obliegenheit. Diese Obliegenheitsverletzung kann einen Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers wegen Verletzung der Nachweispflicht durch seinen Arbeitgeber, die aus dem Nachweisgesetz (NachwG) resultiert, entgegenstehen.

Der Fall: Im Arbeitsvertrag eines Rettungsassistenten war auf die "Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes" (AVR) Bezug genommen. In den AVR ist eine 6 monatige Ausschlussfrist enthalten. Der Arbeitnehmer machte eine monatliche Kinderzulage geltend - für einen länger als 6 Monate zurückliegenden Zeitraum. Dabei argumentierte er folgendermaßen: Die Ausschlussfrist sei zwar Vertragsinhalt. Aber der Arbeitgeber habe es unterlassen, die Ausschlussfrist ihm gegenüber entsprechend § 2 Abs. 1 NachwG ordnungsgemäß nachzuweisen. Vorliegend fehle es nämlich an einem schriftlichen Nachweis der Ausschlussfrist i.S.d. § 2 Abs.1 Satz 1 NachwG oder deren schriftlicher Mitteilung i.S.d. § 3 NachwG. Der Arbeitgeber brachte ins Spiel, die monatlichen Entgeltabrechnungen würden doch einen ins Auge springenden Hinweis auf die Ausschlussfrist enthalten. Dem entgegnete der Arbeitnehmer, er sei nicht verpflichtet, Entgeltabrechnungen akribisch zu prüfen.

Das Urteil: Das Landesarbeitsgericht Sachsen hat den Anspruch des Arbeitnehmers verneint. Zwar wäre vorliegend tatsächlich die gesetzlich angeordneten Schriftform für den Nachweis nicht eingehalten. Die maschinellen Entgeltabrechnungen waren nicht unterschrieben. Damit falle dem Arbeitgeber ein Verstoß gegen das Schriftformerfordernis und damit gegen die gesetzliche Nachweispflicht zur Last. Aber dennoch scheide ein Schadenersatzanspruch des Arbeitnehmers aus, weil er sich hier nach Treu und Glauben so behandeln lassen muss, als hätte er die Ausschlussfrist gekannt. Hätte er seine Lohnabrechnungen angeschaut, hätte er Kenntnis von der Ausschlussfrist gehabt (LAG Sachsen, 19.9.2022, 1 Sa 60/22, ZAP 7/2023 v. 13.04.2023).

TIPP: Der Hinweis auf eine bestehende Ausschlussfristen in den Lohnabrechnungen ist auch aus Gründen der Fairness zu empfehlen.

 

März 2023: Urteil des Monats

Ob Mann oder Frau - gleiche Arbeit, gleicher Lohnanspruch. Das ist die Kernaussage einer aktuellen Grundsatzentscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG). Der Umstand, dass eine Frau für die gleiche Leistung ein geringeres Grundentgelt erhält als ein männlicher Kollege, stellt eine (von Arbeitgeberseite zu widerlegende) Vermutung für eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts dar. Die arbeitgeberseitige Einlassung, der Mann hätte bei den Einstellungsverhandlungen besser verhandelt, kann das Diskriminierungsindiz nicht beseitigen (BAG, 16.2.2023, 8 AZR 450/21, ArbRB 3/23).

Hinweis: Diese Entscheidung stellt eine Kehrtwende bisheriger Rechtsprechung dar. Bislang wurden Gehaltsunterschiede als Ergebnis unterschiedlicher Gehaltsverhandlungen grundsätzlich akzeptiert. Damit dürfte es bei der Beschäftigung von Mitarbeitern beiderlei Geschlechts jetzt vorbei sein.

 

Februar 2023: Urteil des Monats

Arbeitgebern in Kleinbetrieben (bis 30 Mitarbeitern) werden von der zuständigen Krankenkasse ihre Aufwendungen für Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall zu 80% erstattet (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 AAG). Dies gilt aber nur soweit Arbeitgeber per Gesetz zur Entgeltfortzahlung verpflichtet sind. Ist ein Arbeitgeber durch Arbeits- oder Tarifvertrag zu umfangreicheren Entgeltfortzahlungsleistungen verpflichtet (z.B. Entgeltfortzahlung in den ersten 4 Wochen des Arbeitsverhältnisses; Entgeltfortzahlung über 6 Wochen hinaus), besteht nach Auffassung des Bundessozialgerichts (BSG) hierfür kein Aufwendungsersatzanspruch gegenüber den Krankenkassen (BSG, 18.08.2022, B 1 KR 24/21 R, ArbRB 2/23).

 

Januar 2023: Urteil des Monats

Der an Pflegekräfte gezahlte Corona-Pflegebonus ist nach dem Gesetz unpfändbar (§ 150a Abs. 8 SGB XI). Doch wie sieht es mit der Pfändbarkeit aus, wenn ein Arbeitgeber aus einer anderen Branche freiwillig eine Corona-Prämie bezahlt?

In dem vom Bundesarbeitsgericht (BAG) zu behandelnden Fall hatte ein Gaststättenbetreiber einer Mitarbeitern, die als Küchenhilfe und Thekenkraft eingesetzt war, im September 2020 zusätzlich zum Lohn eine Corona-Prämie iHv € 400 brutto bezahlt. Über das Vermögen der Mitarbeiterin war im Jahr 2015 das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die zuständige Insolvenzverwalterin zweifelte eine durch Corona bedingte Erschwernis nicht an, sie war aber der Ansicht, die Corona-Prämie wäre aus rechtlichen Gründen pfändbar. Daher hätte die Prämie nicht vollumfänglich an die Mitarbeiterin ausbezahlt werden dürfen. Sie forderte vom Gaststättenbetreiber den aufgrund der Prämie über der Pfändungsfreigrenze liegende Nettovergütung für September 2020 zur Zahlung an die Gläubigergemeinschaft.

Das BAG hat die Klage abgewiesen und erläutert, dass eine Corona-Prämie unter folgenden Voraussetzungen nach § 850a Nr. 3 ZPO unpfändbar ist:

- Der Zweck der Zahlung liegt in der Kompensation tatsächlicher coronabedingten Erschwernisse bei der Arbeitsleistung (hier unstreitig).

- Die Prämie übersteigt nicht den Rahmen des Üblichen. Das BAG geht dabei von einer Üblichkeitsgrenze iHv € 1.500 aus (BAG, 25.08.2022, 8 AZR 14/22, ZAP 2/2023 v. 25.01.2023).

 

Dezember 2022: Urteil des Monats

Der Bundesgerichtshof hat jetzt eine lange umstrittene Frage aus dem Geschäftsleben geklärt: Wann gilt eine E-Mail im unternehmerischen Geschäftsverkehr als zugegangen? Antwort des BGH: Wenn sie innerhalb der üblichen Geschäftszeiten auf dem Mailserver des Empfängers abrufbereit zur Verfügung gestellt wird, erfolgt grundsätzlich in diesem Zeitpunkt der Zugang an den Empfänger. Keine Voraussetzung für den Zugang ist der tatsächliche Abruf und die Kenntnisnahme der E-Mail (BGH, 6.10.2022, VII ZR 895/21, ZAP 23/2022 v. 06.12.2022).

Beachten Sie: Willenserklärungen in Emails, die zu normalen Zeiten auf dem Mailserver des Empfängers eingehen, können damit faktisch nicht mehr widerrufen werden. Denn ein Widerruf ist nur möglich, wenn dieser dem Empfänger vorher oder gleichzeitig mit der Willenserklärung zugeht. Das dürfte technisch nahezu ausgeschlossen sein.

 

November 2022: Urteil des Monats

Um den Inhalt von Arbeitszeugnissen wird häufig gestritten. Klar ist, ein Arbeitnehmer hat, selbst bei einer überdurchschnittlichen Zeugnisbewertung, keinen rechtlich einklagbaren Anspruch auf die sog. Dankes-, Bedauerns- und Wunschformel am Ende seines Zeugnisses. Hat der Arbeigeber diese aber einmal erteilt, darf er die Formel nicht eigenmächtig im Rahmen einer erbetenen Zeugnisberichtigung wieder aus dem Zeugnis herausnehmen (LAG Niedersachsen, 12.07.2022, 10 Sa 1217/21, ArbRB 11/2022).

Hinweis: Gegen diese Entscheidung ist die Revision unter dem Az. 9 AZR 272/22 beim Bundesarbeitsgericht anhängig.

 

Oktober 2022: Urteil des Monats

Selbst wenn kein Zeiterfassungssystem eingerichtet ist (was laut Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs aber verpflichtend ist, vgl. EuGH, 14.5.2019, C-55/18), muss ein Arbeitnehmer die Ableistung und die arbeitgeberseitige Veranlassung von jeder seiner Überstunden darlegen, will er Überstundenvergütung erfolgreich geltend machen (BAG, 4.5.2022, 5 AZR 359/21, ZAP 19/2022 v. 6.10.2022).

 

September 2022: Urteil des Monats

Corona und kein Ende: das Bundesarbeitsgericht (BAG) musste darüber befinden, ob Arbeitnehmer bei einer coronabedingten Betriebsschließung ihren Vergütungsanspruch behalten. Nach dem Dafürhalten der Erfurter Richter richtet sich dies danach, ob der Arbeitgeber das (Betriebs-) Risiko der Schließung tragen muss oder nicht. Das BAG differenziert insoweit: Besteht in einem Betrieb konkret ein erhöhtes Infektionsgeschehen (bzw. Infektionsgefahr), und erfolgt deshalb eine behördliche Betriebsschließungsanordnung, trägt der Arbeitgeber das  Betriebsrisiko, hingegen nicht bei einem allgemeinen betriebsübergreifenden Lockdown (BAG, 4.5.2022, 5 AZR 366/21, ZAP 18/2022 v. 14.9.2022).

 

August 2022: Wichtige Gesetzesänderung

Das zum 01.08.2022 geänderte Nachweisgesetz beinhaltet wesentliche Erweiterungen von arbeitgeberseitigen Informationspflichten und es sieht - neu - bei Verstößen gegen die Nachweispflichten jetzt auch Sanktionen vor. Neu ist ebenfalls, dass Arbeitnehmern nunmehr auch ein Hinweis auf die einschlägige Frist zur Erhebung einer eventuellen Kündigungsschutzklage erteilt werden muss.

 

Juli 2022: Urteil des Monats

Der Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmenden kann auf verschiedenen Rechtsgrundlagen beruhen, so der gesetzliche Mindesturlaub, der tarifliche Mehrurlaub und Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen. Werden Urlaubstage genommen, stellt sich die Frage, welcher dieser Urlaubsansprüche zuerst gekürzt wird. Gibt es keine sogenannte Tilgungsbestimmung seitens des Arbeitgebers, ist der genommene Urlaub zunächst auf die gesetzlichen Urlaubsansprüche, zuerst den gesetzlichen Mindesturlaub und dann auf den Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen, anzurechnen, und erst dann auf den (tarif-) vertraglichen Mehrurlaub (BAG, 1.3.2022, 9 AZR 353/21, ZAP 14/2022 v. 20.7.2022).

 

Tipp: Arbeitgeber sollten angesichts des ab 1.8.2022 geänderten Nachweisgesetzes die Tilgungsreihenfolge von Urlaub in ihren Neu-Arbeitsverträgen eindeutig regeln.

 

Juni 2022: Urteil des Monats

Eine wichtige Entscheidung für Flugreisende. Der BGH hat jetzt geklärt, wann deutsche Gerichte zuständig sind, wenn auf einem Flug von Deutschland ins Ausland das Gepäck beschädigt wird. Bei einem Einfachflug ins Ausland ist der Bestimmungsort i.S.d. Montrealer Übereinkommens der Ankunftflughafen. In diesem Fall fehlt es an der internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte. Wird aber der Hin- und Rückflug gleichzeitig gebucht und dem Kunden ein Gesamtpreis in Rechnung gestellt mit einer einheitlichen Buchungsbestätigung, kann auch das Gericht im Bezirk des Abflugflughafens angerufen werden. Es ist in diesem Fall auch unerheblich, ob die Buchung direkt bei der Fluggesellschaft oder in einem Reisebüro getätigt wurde (BGH, 23.11.2021, X ZR 85/20, ZAP 12/2022 v. 15.6.2022).

 

Mai 2022: Urteil des Monats

Wird gegenüber einem Arbeitnehmer, der sich in Urlaub befindet, eine Quarantäne durch die zuständige Behörde angeordnet, stellt sich die Frage, ob ihm in dieser Zeit wirksam Urlaub gewährt werden kann oder ob ihm diese Tage von seinem Arbeitgeber nachgewährt werden müssen. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg verneint dies. Es bestehe seiner Meinung nach keine Vergleichbarkeit zwischen Quarantänezeit und Arbeitsunfähigkeit während der Urlaubszeit (LAG Baden-Württemberg, 16.2.2022, 10 Sa 62/21, ZAP 10/2022 v. 11.5.2022).

 

Hinweis: Das Landesarbeitsgericht hat aber wegen der grundsätzlichen Bedeutung dieser Rechtsfrage die Revision zum Bundesarbeitsgericht (BAG) zugelassen.

 

April 2022: Urteil des Monats

In der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte erhalten für den Fall der Arbeitsunfähigkeit Krankengeld. Beruht die Arbeitsunfähigkeit auf ein- und dieselbe Krankheit besteht der Anspruch für längstens 78 Wochen (= 546 Tage) innerhalb von 3 Jahren (§ 48 Abs. 1 SGB V). Tritt während der Arbeitsunfähigkeit eine zusätzliche Krankheit auf, wird die Leistungsdauer nicht verlängert. Die weitere Krankheit führt weder zur Entstehung eines gänzlich neuen Krankengeldanspruchs noch bewirkt es die Verlängerung der ursprünglichen Leistungsdauer. Der Gesetzgeber wollte damit sicherstellen, dass die gesetzliche Höchstbezugsdauer bei Arbeitsunfähigkeit sowohl bei identischen Krankheiten als auch bei bestimmten unterschiedlichen und wechselnden Krankheitsbildern nicht überschritten wird (LSG Baden-Württemberg, 25.1.2022, L 11 KR 3177/20, ZAP 8/2022 v. 13.4.2022).

 

März 2022: Urteil des Monats

Gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX hat ein Arbeitgeber ein betriebliches Eingliederungsmanagement (bEM) durchzuführen, wenn ein Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres mehr als 6 Wochen arbeitsunfähig ist. Dessen tatsächliche Durchführung kann ein Arbeitnehmer aber nicht selbst gerichtlich durchsetzen (ArbG Stuttgart, 28.10.2021, 10 Ca 174/21, ZAP 7/2022 v. 30.3.2022).

 

Februar 2022: Urteil des Monats

Für schwangere Arbeitnehmerinnen besteht nach dem Mutterschutzgesetz ein Sonderkündigungsschutz (§ 17 Abs. 1 MuSchG). Manchmal erfährt eine Frau aber auch erst sehr viel später nach Ausspruch der Kündigung von ihrer Schwangerschaft. Hier stellt sich die Frage, ob sie sich auch dann noch gegen die Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses wehren kann. Hierzu wird im Regelfall - ausgehend vom ärztlich festgestellten voraussichtlichen Entbindungstermin - zurückgerechnet, ob die Schwangerschaft nach medizinischer Wahrscheinlichkeitsrechnung bereits bei Ausspruch der Kündigung vorlag. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) wendet ein Rechenmodell mit einer Rückrechnung um 280 Tage an. Das LAG Baden-Württemberg folgt diesem Rechenmodell nicht und veranschlagt nur 266 Tage. Es hat daher in einem zu entscheidenden Fall die Kündigungsschutzklage abgewiesen, aber die Revision zum BAG zugelassen (LAG Baden-Württemberg, 1.12.2021, 4 Sa 32/21, ZAP 4/2022 v. 16.2.2022).
 

Januar 2022: Urteil des Monats

In der Zivilrechtsprechung ist in Sachen Prämiensparverträge die Tendenz erkennbar, dass den Sparkassen im Regelfall nach Erreichen der höchsten Prämienstufe ein Recht zur ordentlichen Kündigung eines Prämiensparvertrags zustehen soll. Dies bestätigt ein aktueller Beschluss des OLG Celle (Beschluss v. 18.10.2021, 3 U 140/21, ZAP 2/2022 v. 19.1.2022).
Hinweis: Anders ist die Rechtslage zu beurteilen, wenn im Prämiensparvertrag selbst eine konkrete Laufzeit enthalten ist.
 

Dezember 2021: Urteil des Monats

Ist in einem Arbeitsvertrag festgehalten, dass mit der vereinbarten Monatsvergütung 10 Überstunden im Monat abgegolten sind, ist dies nicht zu beanstanden (LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.9.2021, 2 Sa 26/21, ZAP 23/2021 v. 8.12.2021).

 

November 2021: Urteil des Monats

Arbeitszeugnisse enden häufig mit einer sogenannten Schlussformel, worin der Arbeitgeber den Weggang des betreffenden Arbeitnehmers bedauert und gute Wünsche für die Zukunft festhält. Einen Anspruch auf einen solch stilvollen Zeugnisabschluss hat man als Arbeitnehmer aber trotz eines ansonsten guten Zeugnisses nicht (LAG München, 15.07.2021, 3 Sa 188/21, ZAP 21/2021 v. 11.11.2021).

 

Oktober 2021: Urteil des Monats

Immer öfter legen Arbeitnehmer im Betrieb ein Attest vor, wonach sie aus gesundheitlichen Gründen vom Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes befreit wären. Ein derartiges Attest muss aber zur Glaubhaftmachung gesundheitlicher Gründe hinreichend aussagekräftig sein, damit eine Befreiung von der Maskenpflicht gerechtfertigt ist. Die ärztliche Bescheinigungen muss also in Bezug auf die Einschränkungen konkrete und nachvollziehbare Angaben enthalten. Sind diese Angaben unzureichend und verweigert ein Mitarbeiter trotzdem den vom Arbeitgeber angeordneten und von Kunden verlangten Mund-Nasen-Schutz zu tragen, wird dies rechtlich als beharrliche Arbeitsverweigerung bewertet. In einem solchen Fall ist nach vorheriger Abmahnung sogar eine fristlose Kündigung gerechtfertigt (ArbG Köln, 17.06.2021, 12 Ca 450/21, ZAP 19/2021 v. 06.10.2021).
 

September 2021: Urteil des Monats

Eine Corona-Soforthilfe stellt laut Bundesgerichtshof (BGH) eine für Gläubiger nicht pfändbare Forderung (§ 851 Abs. 1 ZPO) dar. Der BGH hat seine Entscheidung damit begründet, dass die Corona-Soforthilfe die Existenz eines Selbstständigen oder eines Unternehmens bewirken soll. Deren Auszahlung ist somit mit der Auszahlung einer staatlichen Sozialleistung vergleichbar (BGH, 10.03.2021, VII ZB 24/20, ZAP 18/2021 v. 01.09.2021).

 

August 2021: Urteil des Monats

Reicht ein Arbeitnehmer bei seinem Arbeitgeber ein Teilzeitverlangen nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz ein, ist er daran bis zum Ablauf der Stellungnahmefrist (i.e. ein Monat vor dem gewünschten Beginn der Arbeitszeitverringerung) gebunden. Ein einseitiger Widerruf des Antrags vor Ablauf der arbeitgeberseitigen Stellungnahmefrist ist gesetzlich nicht vorgesehen (BAG, 09.03.2021, 9 AZR 312/20, ArbRB 8/2021).

 

Juli 2021: Urteil des Monats

Hat ein Erwachsener aus Gründen der Altersdiskriminierung einen Schmerzensgeldanspruch nach dem Antidiskriminierungsgesetz (AGG) gegen den Veranstalter eines Musikfestival für junge Leute, wenn ihm der Einlass wegen zu hohen Alters (hier: 44 Jahre) verweigert wird? Nein, so der Bundesgerichtshof. Ein Unternehmen habe das Recht zielgruppengerechte Angebote zu machen und nur die so definierte Zielgruppe als Vertragspartner zu akzeptieren (BGH, 5.5.2021, VII ZR 78/20, ZAP 15/2021 v. 28.07.2021).

 

Juni 2021: Urteil des Monats

Wer trägt das Vergütungsrisiko, wenn auf Basis einer Corona-Verordnung die pandemiebedingte Schließung des Betriebs zu erfolgen hat? Der Arbeitgeber oder die Arbeitnehmer? Nach Dafürhalten des Arbeitsgerichts Mannheim soll es bei Verboten aus betriebsfremden Gründen von der Eigenart des Betriebs abhängen. Bei einem kleinen Tanzclub, dessen Geschäftsmodell auf der Zusammenkunft von möglichst vielen Menschen in enger Räumlichkeit basiert, liegt nach Meinung des Gerichts das Risiko jedenfalls beim Arbeitgeber. Denn die Schließungsanordnung richte sich gerade gegen das vom Arbeitgeber gewünschte hohe Kundenaufkommen (ArbG Mannheim, 25.3.2021, 8 Ca 409/20, ZAP 13/2021 v. 30.06.2021).

 

Mai 2021: Urteil des Monats

Bei Kurzarbeit "0" unterliegt ein Arbeitnehmer keiner Arbeitspflicht. Daher könne, so das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf, ein Arbeitgeber dessen Jahresurlaub für jeden vollen Monat mit Kurzarbeit "0" um 1/12 kürzen (LAG Düsseldorf, 12.03.2021, 6 Sa 824/20, ZAP 11/2021 v. 19.05.2021).

Hinweis: Das Gericht hat aber die Revision zugelassen. Diese ist beim BAG anhängig unter dem Az. 9 AZR 225/21.

 

April 2021: Urteil des Monats

Attestiert ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer in einem Arbeitszeugnis ein einwandfreies Verhalten und überdurchschnittliche Leistungen bzw. verpflichtet er sich in einen (gerichtlichen) Vergleich zu diesem Zeugnisinhalt, dann hat der Arbeitnehmer grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf den Ausspruch von Dank und guten Wünschen für die Zukunft in seinem Arbeitszeugnis. Das folge nach Ansicht der Richter vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf aus dem Rücksichtnahmegebot gemäß § 241 Abs. 2 BGB. Ein Anspruch auf die Äußerung eines - nicht vorhandenen - Bedauerns über dessen Ausscheiden bestünde hingegen nicht (LAG Düsseldorf, 12.01.2021, 3 Sa 800/20, ZAP 08/2021 v. 15.04.2021).
Hinweis: Mit dem Urteil widerspricht das Berufungsgericht der erstinstanzlichen Entscheidung des Arbeitsgerichts Mönchengladbach

(Urt. v. 27.10.2020, Az.: 1 Ca 1729/20), das sich auf eine Grundsatzentscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 11.12.2012 (9 AZR 227/11) gestützt hatte, wonach überhaupt kein Anspruch auf eine sog. Schlussformel bestünde. Für den unterlegenen Arbeitgeber wurde daher die Revision zugelassen.

 

März 2021: Urteil des Monats

Whistleblower (i.e. Hinweisgeber) riskieren bei öffentlich gemachten Missständen in ihren Betrieben häufig eine Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses. Vor Erstattung einer Anzeige muss ein Hinweisgeber nach einem aktuellen Urteil des Euröpäischen Gerichts für Menschenrechte die Fakten aber zumindest gründlich prüfem. Unterlässt er dies, tritt die Meinungsfreiheit gegen betriebliche Interessen zurück (EGMR, 16.02.2021, 23922/19, ArbRB März 2021).

 

Februar 2021: Urteil des Monats

Ist ein Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen arbeitsunfähig erkrankt, ist nach dem Gesetzeswortlaut von Arbeitgeberseite ein BEM (Betriebliches Eingliederungsmanagement) durchzuführen (§ 167 Abs. 2 SGB IX). Ob ein von Arbeitnehmerseite einklagbarer Anspruch auf Durchführung des BEM-Verfahrens besteht, ist indes in der Rechtsprechung umstritten. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg hat im Gegensatz zum LAG Hamm diesen Anspruch als unbegründet abgelehnt (LAG Nürnberg, 08.10.2020, 5 Sa 117/20, ArbRB 02/2021).

Hinweis: Gegen das vorliegende Urteil wurde am 07.12.2020 Revision zum Bundesarbeitsgericht eingelegt (Az.: 9 AZR 572/20).

 

Januar 2021: Urteil des Monats

In Deutschland sind Fahrradfahrer "Helmmuffel". Noch in 2019 trugen fast 80% der erwachsenen Radfahrer keinen Helm. Das Oberlandesgericht Nürnberg hatte sich vor diesem Hintergrund mit der Frage zu befassen, ob der Schmerzensgeldanspruch eines bei einem Unfall verletzten Radfahrers wegen "Mitverschuldens" zu kürzen ist, weil dieser bei der Fahrt keinen Helm getragen hatte und seine Unfallverletzungen deswegen erheblicher ausgefallen sind. Nein, so die Nürnberger Richter, denn zum einen existiert keine Helmpflicht und zum anderen bestünde keine Verkehrsauffassung des Inhalts, dass Radfahren eine Tätigkeit darstellt, die generell derart gefährlich ist, dass sich nur derjenige verkehrsgerecht verhält, der einen Helm trägt (OLG Nürnberg, 20.08.2020, 13 U 1187/20, ZAP 01/2021 v. 06.01.2021).
Hinweis: Bei sportlich geprägten Fahrten auch von Hobbyrennradfahrern wird die Rechtslage im Einzelfall auch anders beurteilt (vgl. OLG Düsseldorf, 12.02.2007, 1 U 182/06).
 

Dezember 2020: Urteil des Monats

Einem Arbeitnehmer ist laut Bundesurlaubsgesetz sein (Jahres-) Urlaub eigentlich zusammenhängend zu gewähren (§ 7 Abs. 2 S.1 BUrlG). Ausnahme: Besteht im Jahr ein Urlaubsanspruch von mehr als 12 Werktagen, kann der Urlaub auch gestückelt werden, wenn zumindest einer der Urlaubsteile zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfasst (§ 7 Abs. 2 S. 2 BUrlG). Seiner Verpflichtung zur Gewährung der gesetzlich vorgesehenen durchgängigen zweiwöchigen Erholungsphase kommt ein Arbeitgeber auch dann nach, wenn in diese Urlaubsperiode Wochenfeiertage eingebettet sind und der Arbeitnehmer deswegen weniger Urlaubstage einsetzen muss (ArbG Koblenz, 14.10.2020, 7 Ca 1140/20, ZAP 24/2020 v. 23.12.2020).

 

November 2020: Urteil des Monats

Aus Anlass der COVID-19-Pandemie wurde vom Gesetzgeber die grundsätzliche Möglichkeit geschaffen, dass Betriebsratssitzungen unter bestimmten Voraussetzungen mittels Video- und Telefonkonferenz abgehalten werden können (§ 129 BetrVG). Diese Neuerung führt mittlerweile zu Streitigkeiten. Das Landesarbeitsgericht in Berlin hatte sich mit der Frage zu befassen, ob ein Arbeitgeber aufgrund seines Weisungsrechts die Teilnahme von Betriebsratsmitgliedern an weiterhin durchgeführten Präsenzsitzungen des Betriebsrats untersagen kann. Nein, so die Berliner Richter, das Weisungsrecht aus § 106 GewO biete hierfür keine Grundlage (LAG Berlin, 24.8.2020, 12 TaBVGa 1015/20).

 

Oktober 2020: Urteil des Monats

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat den Europäischen Gerichtshof (EuGH) mit Beschluss vom 29.09.2020 zu folgender Frage angerufen: Unterliegt der Urlaubsanspruch der gesetzlichen Verjährung von 3 Janren? (BAG, 29.09.2020, 9 AZR 266/20 (A), ArbRB Oktober 2020).

Hintergrund der Anfrage ist, dass zwei Kammern des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf hierzu gegenteilige Auffassungen vertreten.

Hinweis: Seit der Entscheidung des BAG vom 26.05.2020 (Az.: 9 AZR 259/19) ist höchstrichterlich klargestellt, dass ein Verfall des gesetzlichen Mindesturlaubs nur dann am Ende des Kalenderjahres bzw. des Übertragungszeitraums erfolgt, wenn ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer rechtzeitig in die Lage versetzt hat, seinen Urlaubsanspruch wahrzunehmen und der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht genommen hat. In der Vergangenheit sind Arbeitgeber dieser Mitwirkungspflicht oft nicht nachgekommen. In dieser wahrscheinlich sehr häufig anzutreffenden Konstellation stellt sich für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichsam die Frage, ob der nicht verfallbare Urlaubsanspruch der Verjährung unterliegt.

 

September 2020: Urteil des Monats

Die Makenpflicht beim Besuch von Verkaufsstellen des Einzelhandels stellt nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts Hamburg einen verhältmäßigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht und die allgemeine Handlungsfreiheit dar. Die in den Geschäften getroffenen Maßnahmen zur Abstandshaltung seien aufgrund der Aerosolbelastung in den Räumlichkeiten nicht ausreichend. Wer sich durch die Maskenpflicht gestört fühle, könne sein Einkaufsverhalten reduzierend steuern oder online einkaufen (OVG Hamburg, 21.07.2020, 5 Bs 86/20, ZAP 17/2020 v. 09.09.2020).

 

August 2020: Urteil des Monats

Beabsichtigt ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter außerordentlich zu kündigen, muss er dem Betriebsrat im Rahmen der Anhörung keine Informationen über die Kündigungserklärungsfrist geben. Die Überprüfung der Wirksamkeit der beabsichtigten Kündigung ist Aufgabe der Arbeitsgerichte, nicht des Betriebsrats (BAG, 07.05.2020, 2 AZR 678/19, ZAP 16/2020 v. 26.08.2020).

 

Juli 2020: Urteil des Monats

Soweit ein Arbeitnehmer in der Vergangenheit bereits einmal für einen Arbeitgeber tätig war (sog. Vorbeschäftigung), darf dieser ihn nur im äußersten Ausnahmefall später nochmals ohne Sachgrund befristet einstellen. Tut er es doch, besteht die Gefahr, dass der Arbeitnehmer bei Vertragsende eine sog. Entfristungsklage erhebt mit dem Ziel, das Bestehen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses feststellen zu lassen. Eine Klausel im Arbeitsvertrag, wonach der Arbeitnehmer bestätigt, nicht zuvor bei dem Arbeitgeber in einem Arbeitsverhältnis gestanden zu haben, hilft dem Arbeitgeber im Falle einer Entfristungsklage nicht. Diese Klausel ist wegen Verstoßes gegen § 309 Nr. 12 b) BGB unwirksam (LAG Baden-Württemberg, 11.03.2020, 4 Sa 44/19, ArbRB Juli 2020).

 

Juni 2020: Urteil des Monats

Um die Urlaubsfreistellung in den Ferienmonaten gibt es zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern nicht selten Streit. Schließlich wollen fast alle zur Ferienzeit in den Urlaub, aber sämtliche Wünsche erfüllen kann kein Arbeitgeber. Ein findiger Mitarbeiter, der stets im August Urlaub nehmen wollte, verfiel auf eine aus seiner Sicht pfiffige Idee. Er beantragte bei seinem Arbeitgeber eine Arbeitszeitreduzierung um 1/12. Und der Wegfall des 1/12 Arbeitszeitdeputat sollte, Sie ahnen es, jeweils im August eines Jahres erfolgen. Das Landesarbeitsgericht Nürnberg sah hierin jedoch den Wunsch nach einer unzulässigen Rechtsausübung und wies den Teilzeitantrag dieser Gestalt ab, den der Mitarbeiter gerichtlich durchsetzen wollte (LAG Nürnberg, 27.08.2019, 6 Sa 110/19, ArbRB Juni 2020).

 

Mai 2020: Urteil des Monats

Nach Ansicht es Arbeitsgerichts Emden seien Arbeitgeber verpflichtet, ein objektives, verlässliches und für die Arbeitnehmer zugängliches System zur Erfassung der Arbeitszeiten einzurichten. Ein Bautagebuch, in welches ein Bauhelfer und sein Vorgesetzer gemeinsam dessen Arbeitbeginn und Ende eingetragen hatten, würde der Vorgabe der europäischen Arbeitszeitrichtlinie nicht genügen (ArbG Emden, 20.02.2020, 2 Ca 94/19, ArbRB Mai 2020).

Hinweis: Diese Entscheidung sollte insbesondere Arbeitgeber, die aktuell Kurzarbeit in ihrem Unternehmen eingeführt haben, aufhorchen lassen. Ohne stichhaltige Arbeitszeitdokumentation ist das exakte Ausmaß des Arbeitsausfalls schwer zu bewerkstelligen. Bei einer Prüfung seitens der Arbeitsagenturen besteht die Gefahr von Rückforderungen.

 

April 2020: Urteil des Monats

Kommunizieren Sie wie viele andere geschäftlich über "WhatsApp"? Dann dürfte Sie eine Entscheidung des Landgerichts Bonn interessieren. Dieses hat nämlich entschieden, dass man dann vor Einreichung einer Klage nicht nur seinen Briefkasten, sondern auch seinen Nachrichteneingang bei WhatsApp kontrollieren muss, ob der Schuldner auf ein aussergerichtliches Forderungsschreiben reagiert hat. Erkennt der Schuldner die Forderung über den gemeinsam genutzten Messenger-Dienstes an und Sie übersehen dieses Anerkenntnis und legen gleichwohl Klage ein, müssen Sie die Prozesskosten für den dann eigentlich unnötigen Rechtsstreit tragen (LG Bonn, 31.01.2020, 17 O 323/19).

 

März 2020: Urteil des Monats

Gemäß einem aktuellen Urteil des Landesarbeitsgerichts in Hamm ist eine pauschale Abgeltung von 15 Überstunden mit dem Gehalt zulässig. Voraussetzung ist aber, dass die Arbeitsvertragsklausel transparent ist, so dass der Arbeitnehmer weiß, was auf ihn zukommt (LAG Hamm, 11.12.2019, 6 Sa 912/19, ArbRB März 2020).

 

Februar 2020: Urteil des Monats

Das Arbeitsgericht in Berlin hat entschieden, dass ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter auch bei dessen dauerhafter Arbeitsunfähigkeit darauf hinweisen muss, dass seine Urlaubsansprüche möglicherweise verfallen. Der Arbeitgeber darf nicht erst seine Wiedergenesung abwarten. Der Fall: Eine Mitarbeiterin war von Mitte 2016 bis März 2018 arbeitsunfähig. Mit Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis zum 31.03.2018 machte sie Urlaubsabgeltungsansprüche für Urlaub aus dem Jahr 2016 mit dem Argument geltend, der Arbeitgeber habe sie seinerzeit in 2016 nicht über den möglichen Verfall der Urlaubsansprüche informiert. Die Berliner Richter gaben ihr Recht, denn der Arbeitgeber habe in 2016 nicht wissen können, wie lange die Arbeitsunfähigkeit der Mitarbeiterin dauern würde (ArbG Berlin, 13.06.2019, 42 Ca 3229/19, ArbRB Februar 2020).

 

Januar 2020: Neuer gesetzlicher Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn ist mit dem Jahresbeginn von 9,19 Euro auf 9,35 Euro gestiegen. Bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden (d.h. 173,32 Stunden monatlich) ergibt sich unter Zugrundelegung eines Stundenlohns i.H.v. 9,35 Euro brutto ein Monatsgehalt i.H.v. 1.620,54 Euro brutto.

 

Dezember 2019: Urteil des Monats

Streiten sich ein Arbeitnehmer und sein Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht um die Rechtmäßigkeit einer Kündigung, zieht sich der Rechtsstreit oft über den Ablauf der Kündigungsfrist hin. Der Arbeitnehmer kann zwar grundsätzlich auch für die Zeit nach Kündigungsauspruch seinen Urlaub einfordern und notfalls einklagen, aber nur solange eine Arbeitspflicht besteht. Dies ist erst einmal nur bis zum Ablauf der Kündigungsfrist gegeben (LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.09.2019, 5 SaGa 6/19, ZAP 23/2019 v. 04.12.2019).

 

November 2019: Urteil des Monats

Will ein Arbeitgeber eine sogenannte Verdachtskündigung aussprechen, muss er dem betroffenen Mitarbeiter vorab Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Das gilt insbesondere auch für eine außerordentliche Verdachtskündigung. Hier muss die Anhörung innerhalb sehr kurzer Zeit erfolgen (regelmäßig nicht mehr als eine Woche nach Kenntnis der zum Kündigungsentschluss führenden Umstände), weil hier die 2-Wochen-Ausschlussfrist (§ 626 Abs.2 BGB) zu wahren ist. Die Ausschlussfrist ist auch in dem Fall nicht verlängert, wenn der Arbeitnehmer arbeitsunfähig zu Hause ist. Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer grundsätzlich auch während dessen Erkrankung auffordern, sich zu dem Verdacht zu äußern (LAG Düsseldorf, 18.06.2019, 3 Sa 1077/18, ArbRB November 2019).

 

Oktober 2019: Urteil des Monats

Können Arbeitnehmer, die in einem Privathaushalt beschäftigt werden, Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz erwirken? Mit dieser Frage hatte sich das Landesarbeitsgericht Niedersachsen zu befassen. Es verneinte dies, weil aus seiner Sicht ein Privathaushalt keinen Betrieb im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes darstelle. Es hat aber zu dieser Frage die Revision zum Bundesarbeitsgericht zugelassen (LAG Niedersachsen, 14.03.2019, 5 Sa 822/18, ZAP 20/2019 v. 23.10.2019).

 

September 2019: Urteil des Monats

Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, die aber doch beim Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern gelandet ist. Dieses hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, dass sein Arbeitszeitkonto korrekt geführt wird. Er kann die Korrektur eines Fehlers verlangen und auch zulässigerweise gerichtlich geltend machen. Hintergrund ist, dass das Konto seinen Vergütungsanspruch quasi widerspiegelt (LAG Mecklenburg-Vorpommern, 19.03.2019, 2 Sa 11/18, ZAP 18/2019 v. 25.09.2019).

 

August 2019: Urteil des Monats

Wichtig zu wissen für alle Arbeitnehmer: Gehen Sie in Ihrer Arbeitspause spazieren um sich zu regenerieren, stellt dies dennoch keine betriebsdienliche Tätigkeit dar. Verunglücken Sie dabei, handelt es sich dementsprechend um keinen gesetzlich versicherten Arbeitsunfall (so Hessisches Landessozialgericht, 14.06.2019, L 9 U 208/17, ArbRB August 2019).

 

Juli 2019: Urteil des Monats

Soweit im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses ein Weihnachtsgeld bezahlt wird, ist diese Sonderzahlung regelmäßig als zusätzliche Vergütung der Arbeitsleistung zu bewerten. Will der Arbeitgeber mit dem Weihnachtsgeld andere Zwecke als die Vergütung der Arbeitsleistung verfolgen, etwa die Belohnung von Betriebstreue, muss dies deutlich aus der arbeitsvertraglichen Vereinbarung mit dem Mitarbeiter hervorgehen. Dann handelt es sich um eine Sondervergütung. Nach § 4a EFZG ist für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit eine Vereinbarung über die Kürzung von Sondervergütungen zulässig, aber auch notwendig. Ein Weihnachtsgeld mit Entgeltcharakter darf hingegen - auch ohne gesonderte ausdrückliche arbeitsvertragliche Vereinbarung - für die Zeiten gekürzt werden, in denen aufgrund Arbeitsunfähigkeit kein Entgeltfortzahlungsanspruch bestand. Dies betrieft diejenigen Zeiten, in denen der Mitarbeiter länger als 6 Wochen krank ist und Krankengeld bezieht (LAG Niedersachsen, 07.01.2019, 7 Sa 490/18, ZAP 13/2019 v. 17.07.2019).

 

Juni 2019: Urteil des Monats

Soweit ein Arbeitgeber einen neuen Mitarbeiter für einen befristeten Zeitraum beschäftigen möchte, kann er dies grundsätzlich bis zu einer Dauer von 2 Jahren tun, ohne dass er eine Begründung für die Befristung benötigt. Ausnahme: Der Mitarbeiter war vordem schon einmal bei ihm beschäftigt. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte in 2018 entgegen der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) entschieden, dass es keine Vorbeschäftigungssperre von lediglich 3 Jahren gibt. Das Vorbeschäftigungsverbot sei grundsätzlich von wenigen Ausnahmen abgesehen absolut (BVerfG, 6.6.2018, 1 BvR 1375/14). Das BAG hat nun die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu den Ausnahmetatbeständen konkretisiert. Eine Vorbeschäftigung bei demselben Arbeitgeber ist für eine sachgrundlose Befristungsmöglichkeit u.a. dann nicht zu berücksichtigen, wenn diese "sehr lange" zurückliegt. Bei einer im Kern ähnlichen Tätigkeit genügt ein Beschäftigungsabstand von 8 Jahren für die Annahme eines sehr langen Zeitraums jedoch noch nicht (BAG, 23.01.2019, 7 AZR 733/16, ArbRB Juni 2019).

Hinweis: Die rechtliche Bewertung kann bei einem Abstand von 8 Jahren anders ausfallen, wenn die Vorbeschäftigung "ganz anders" geartet ist als die vorgesehene Tätigkeit oder wenn sie von "sehr kurzer Dauer" war.

 

Mai 2019: Urteil des Monats

Ein Arbeitgeber und dessen Betriebsrat hatten in einer Betiebsvereinbarung (BV) vereinbart, dass der Betriebsrat vom Arbeitgeber grundsätzlich gleichzeitig zu allen Personalgesprächen, in denen es um arbeitsrechtliche Maßnahmen gegenüber Mitarbeitern geht, eingeladen wird. Nach einer späteren rechtlichen Prüfung teilte der Arbeitgeber dem Betriebsrat mit, die Regelung würde seiner Meinung nach gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer verstoßen. Es sei Sache der betroffenen Mitarbeiter, ob sie solche Personalgespräche mit Beteiligung eines Betriebsratsmitgliedes führen möchten oder nicht. Der Arbeitgeber beschied dem Betriebsrat, er würde ihn fortan nicht mehr hinzuziehen. Der Betriebsrat beantragte vergeblich unter Hinweis auf die BV weitere Einladungen zu den Disziplinargesprächen seitens des Arbeitgebers. Das Bundesarbeitsgericht erachtete die BV aus den selben Gründen wie der Arbeitgeber als unwirksam (BAG, 11.12.2018, 1 ABR 12/17, ZAP 09/2019 v. 13.05.2019).
 

April 2019: Urteil des Monats

Nimmt ein Arbeitnehmer Schmiergeld an, so ist er verpflichtet, seinem Arbeitgeber die erforderlichen Nachrichten zu geben, insbesondere auf Verlangen über den Stand des Geschäfts Auskunft zu erteilen und nach der Ausführung des Auftrags Rechenschaft abzulegen (LAG Köln, 31.10.2018, 6 Sa 652/18, ZAP 07/2019 v. 03.04.2019).

Anmerkung: Einem Schmiergeldempfänger kann - was im vorliegenden Fall auch geschehen ist - gekündigt werden. Auch wurde der Arbeitnehmer verurteilt, das Schmiergeld an den Arbeitgeber auszukehren.

 

März 2019: Urteil des Monats

Das Bundesarbeitsgericht hat seine Rechtsprechung zum Verfall von Urlaubsansprüchen radikal geändert. Bislang unrteilte das BAG so, dass der Urlaub - von Ausnahmen abgesehen - bis zum Jahresende genommen werden musste. Sonst verfiel er automatisch. Aufgrund von anderslautenden Urteilen des europäischne Gerichtshofs (EuGH) hat das BAG nun entschieden, dass der Verfall der Urlaubsansprüche zum Jahresende voraussetzt, dass ein Arbeitgeber seine Arbeitnehmer rechtzeitig und individuell über bestehenden Resturlaub und den möglichen Verfall bei Nichteinbringung informieren muss (BAG, 19.02.2019, 9 AZR 541/15, ArbRb März 2019).

Wichtig: Nach den Entscheidungen des EuGH gilt dies auch rückwirkend. Arbeitnehmer sollten daher prüfen, ob ihnen in der Vergangenheit ohne Hinweis Urlaubsansprüche gestrichen worden sind. Urlaubs- oder abgeltungsansprüche aus der Vergangenheit können wohl ohne zeitliche Beschränkung geltend gemacht werden.

 

Februar 2019: Urteil des Monats

Das Bundesverfassungsgericht hat zu der bei den Fachgerichten bislang umstrittenen Frage Stellung bezogen, ob eine Änderung in der Beurteilung der Erfolgsaussichten einer Klage im Laufe eines Gerichtsverfahrens die Gewährung von Prozesskostenhilfe (PKH) ausschließen darf. Dies wurde nunmehr verneint (BVerfG, 04.12.2018, 2 BvR 2726/17, ZAP 03/2019 v. 06.02.2019). Das heißt: Prozesskostenhilfe ist von den Gerichten dann zu gewähren , wenn eine Klage bereits aus der vorausschauenden Perspektive zum Zeitpunkt der Stellung des PKH-Antrags hinreichende Erfolgsaussichten hat.

 

Januar 2019: Urteil des Monats

Im Rahmen von Vergleichen, die vor den Arbeitsgerichten abgeschlossen werden, werden sehr häufig auf den Bruttobetrag lautende Abfindungszahlungen  vereinbart. Sofern der Arbeitgeber seiner Abrechnungs- und Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt, kann infolge der Bruttobetrag (und nicht nur das sich aus der Abrechung ergebende Netto) durch den Arbeitnehmer vollstreckt werden. Will der Arbeitgeber die Mehrzahlung dann doch vermeiden , muss er nachweisen, dass er die auf den Abfindungsbetrag entfallende Lohnsteuer pünktlich zum Fälligkeitszeitpunkt an das Finanzamt abgeführt hat (LAG Köln, 05.09.2018, 2 Ta 165/18, ZAP 01/2019 v. 04.01.2019).

 

Dezember 2018: Urteil des Monats

Soweit ein Arbeitsuchender aus eigener Initiative die Arbeitsagentur aufsucht, ist er auf dem Weg nicht unfallversichert. Anders aber, wenn er nach dem Aufnahmegespräch spontan zu einem halbstündigen Vermittlungsgespräch mit seinem Fallmanager gebeten wird. In dieser Konstellation liegt ein Arbeitsunfall vor, wenn dem Betreffenden auf dem Weg nach Hause ein Unfall widerfährt. Die Tatsache, dass der Hinweg nicht versichert gewesen ist, ist unerheblich (BSG, 19.06.2018, B 2 U 1/17 R, ZAP 23/2018 v. 05.12.2018).

 

November 2018: Urteil des Monats

Ein wichtiges Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Wird der Urlaub von einem Arbeitnehmer lediglich nicht rechtzeitig beantragt, führt dies - anderes als nach bisheriger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts - nicht zum Verlust des Urlaubsanspruchs mit Ablauf des Kalenderjahrs. Arbeitgeber müssen von sich aus ihren Arbeitnehmern die Gelegenheit geben, ihren Urlaub einzubringen (EuGH, 6.11.2018, C-619/16, C-684/16, ZAP 22/2018 v. 21.11.2018).

 

Oktober 2018: Urteil des Monats

Die Erfassung der privaten Mobiltelefonnummer eines Arbeitnehmers gegen dessen Willen ist wegen des darin liegenden äußerst schwerwiegenden Eingriffs in das allgemeine Persönlichkeitsrecht grundsätzlich nicht zulässig. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn der Arbeitgeber ohne Kenntnis der Mobiltelefonnummer eine Aufgabe, für die er den Arbeitnehmer eingestellt hat, nicht, nicht vollständig oder nicht in rechtmäßiger Weise erfüllen kann und ihm eine alternative Arbeitsorganisation ohne Handynutzung nicht möglich oder nicht zumutbar ist (LAG Thüringen, 16.05.2018, 6 Sa 442/17, ZAP 20/2018 v. 24.10.2018).

 

September 2018: Urteil des Monats

Für einen Kraftfahrer ist die Benutzung eines Mobiltelefons verboten, es sei denn er nutzt etwa eine Freisprechanlage. Allerdings fand sich bislang in der hierzu einschlägigen Verbotsvorschrift (§ 23 Abs. 1a StVO) eine Regelungslücke. Und zwar für die Fälle, in denen das Mobiltelefon lediglich in der Hand gehalten, aber nicht telefoniert wurde. Das Oberlandesgericht Oldenburg weist aktuell darauf hin, dass nach aktualisierter Gesetzeslage seit 19.10.2017 jegliche Nutzung nur noch zulässig ist, wenn das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird. Einem Fahrer nützt also die Einlassung nichts mehr, die Polizei könne eine Verwendung des Telefons nicht belegen (OLG Oldenburg, 25.07.2018, 2 Ss (OWi) 201/18, ZAP 17/2018 v. 05.09.2018).

 

August 2018: Urteil des Monats

In Arbeits- und Tarifverträgen sind teilweise Regelungen enthalten, wonach sich ein Arbeitnehmer bei bestehenden Zweifeln an seiner grundsätzlichen Arbeitsfähigkeit auf Wunsch des Arbeitgebers einer amtsärztlichen Untersuchung zu unterziehen hat. Verweigert der Betroffene sich beharrlich, an dieser Untersuchung mitzuwirken, also den Amtsarzt aufzusuchen, kann dies eine fristlose Kündigung rechtfertigen (BAG, 25.01.2018, 2 AZR 382/17, ArbRB August 2018).

 

Juli 2018: Urteil des Monats

Hegt ein Arbeitgeber den dringenden Verdacht, dass ein Mitarbeiter eine Straftat begangen haben könnte, die bei Erweislichkeit eine (fristlose) Kündigung zur Folge hätte, darf er allein ob dieses Verdachtes kündigen. Allerdings muss er so weit wie möglich selbst erforschen, ob der Mitarbeiter wirklich als Täter infrage kommt. Auch muss der Arbeitgeber dem Mitarbeiter vor Ausspruch der Kündigung zwingend Gelegenheit zu einer Stellungnahme einräumen. Eine Fristsetzung von nur 2 Tagen zur Abgabe der Stellungnahme ist aber im Regelfall für eine wirksame Anhörung zu kurz (LAG Schleswig-Holstein, 21.03.2018, 3 Sa 398/17, ZAP 14/2018 v. 25.07.2018).

 

Juni 2018: Urteil des Monats

Eine Halterhaftung löst auch ein innerörtlich in einem Wohngebiet falsch geparkter Pkw aus - auch wenn noch genügend Platz für die Vorbeifahrenden gegeben ist. Das OLG Frankfurt erachtete in einem aktuellen Fall unter folgenden Voraussetzungen einen Haftungsanteil von 25% als gegeben: Es bestand zum Unfallzeitpunkt Dunkelheit und das parkende Auto stellte für den fließenden Verkehr eine Gefährdung dar (OLG Frankfurt, 15.03.2018, 16 U 212/17, ZAP 11/2018 v. 06.06.2018).

 

Mai 2018: Neues Datenschutzrecht

Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist zum 25. Mai 2018 in Kraft getreten und auch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist vom Gesetzgeber mit Wirkung zum 09.11.2017 modifiziert worden. Von wenigen Ausnahmen abgesehen, gilt das neue Datenschutzrecht auch für  Anwaltskanzleien. Dementsprechend wurden auch in der Anwaltskanzlei Ponetsmüller die Datenverarbeitungsprozesse auf das neue Recht umgestellt. Wie Ihre personenbezogenen Daten (beispielsweise Namen, Adresse oder E-Mail-Adresse) verarbeitet und geschützt werden und welche neuen Rechte aus dem Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung resultieren , können Sie sich jetzt unter unserer aktualisierten Datenschutzerklärung  informieren.

 

April 2018: Urteil des Monats

Ein von einem Gericht angeforderter Gerichtskostenvorschuss muss innerhalb eines angemessenen Zeitraums bei der Gerichtskasse eingezahlt werden. Bis zur Einzahlung des Vorschusses stellt das Gericht der Gegenseite die ihm bereits vorliegende Klageschrift nicht zu. Wird aufgrund verspäteter Zahlung des Vorschusses eine Klage erst weit nach Ablauf der Klageerhebungsfrist zugestellt, gilt unter Umständen die Klageerhebungsfrist als versäumt. Der Bundesgerichtshof hat in Bezug auf die zeitliche Angemessenheit entschieden, dass einem Kläger in der Regel eine Erledigungsfrist von 1 Woche zur Einzahlung des Vorschusses zuzugestehen ist. Einige wenige Tage mehr werden nur in Ausnahmefällen zugebilligt, etwa wenn der Kostenvorschuss eine beträchtliche Höhe hat oder wenn es mehrere Kostenschuldner gibt und eine interne Abstimmung über die Zahlung des Gerichtskostenvorschusses erforderlich ist (BGH, 29.09.2017, V ZR 103/16, ZAP 08/2018 v. 12.04.2018).

 

Fazit: Ein wichtiges Urteil, wenn Sie zur Zahlung eines Gerichtskostenvorschusses aufgefordert werden. Gehen Sie im Zweifel auf Nummer sicher und zahlen unverzüglich.

 

März 2018: Urteil des Monats

Ein Arbeitsverhältnis darf vor dem Hintergrund der Erprobung eines Mitarbeiters befristet werden (§ 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 TzBfG). Die Vorschrift nennt allerdings keine konkrete zeitliche Vorgabe zur Erprobungsdauer. Nach der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte muss die Dauer der Erprobungszeit jedenfalls in einem angemessenen Verhältnis zu der in Aussicht genommenen Tätigkeit stehen. Sofern es tarifvertragliche Bestimmungen zu befristeten Probearbeitsverhältnissen gibt, sind diese grundsätzlich zu beachten. Das Bundesarbeitsgericht hatte bei einem Orchesermusiker keine Einwände gegen eine Befristungsdauer von bis zu 18 Monaten, da dies so im Tarifvertrag für Musiker in Kulturorchestern bestimmt ist (BAG, 25.10.2017, 7 AZR 712/15, ZAP 06/2018 v. 14.03.2018).

 

Februar 2018: Urteil des Monats

Wird ein Aufhebungsvertrag auf Initiative eines Arbeitgebers und in seinem Interesse abgeschlossen, treffen ihn eventuell gesteigerte Hinweispflichten. Aber, die vertraglichen Schutz- und Fürsorgepflichten dürfen nicht überspannt werden. Denn jeder Arbeitnehmer hat grundsätzlich selbst für seine Interessen zu sorgen. Ohne Weiteres ist ein Arbeitgeber daher zum Beispiel nicht verpflichtet, von sich aus seinen Vertragspartner über die Auswirkungen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf die betriebliche Altersversorgung zu informieren (LAG Rheinland-Pfalz, 11.08.2017, 1 Sa 67/17, ZAP 05/2018 v. 28.02.2018).

 

Januar 2018: Urteil des Monats

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich aktuell mit der für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen relevanten Frage befasst, ob eine Risterrente der Pfändung unterliegt, auch wenn der Altersvorsorgevertrag ein jederzeitiges Kündigungsrecht vorsieht. Der BGH hat diese Frage aufgrund der steuerlichen Förderung von Riesterverträgen bejaht. Das heißt: sowohl das vorhandene Altersvorsorgevermögen als auch die Erträge, die laufenden Beiträge sowie die staatliche Zulagen sind nach § 851 ZPO grundsätzlich unpfändbar. Unpfändbar ist das vorhandene Kapital aus einem Riestervertrag aber erst dann, wenn

 

  • der Altersvorsorgevertrag im Zeitpunkt der Pfändung förderfähig ist,
  • der Arbeitnehmer bereits einen Antrag auf Zulagen für die entsprechenden Beitragsjahre gestellt hat und
  • die Zulage bereits gewährt worden ist oder zumindest die Voraussetzungen für die Zulage vorliegen.

 

Sollte trotz Zulagenantrag keine Förderung gewährt oder eine gewährte Zulage vollständig zurückgefordert werden, unterliegt der Riestervertrag jedoch insoweit ab diesem Zeitpunkt wieder der Zwangsvollstreckung (BGH, 16.11.2017, IX ZR 21/17, ZAP 03/2018 v. 31.01.2018).

 

Dezember 2017: Urteil des Monats

Zugunsten einer effektiven Betriebsratstätigkeit ist in Betrieben ab 200 Mitarbeitern eine bestimmte Anzahl der Betriebsratsmitglieder von ihrer eigentlichen Arbeitsleistung komplett freizustellen (§ 38 BetrVG). Das Bundesarbeitsgericht hat aktuell festgestellt, dass bei der Bestimmung der Mitarbeiterzahl auch Leiharbeitnehmer mitzuzählen sind, sofern Leiharbeitnehmer zu dessen regelmäßigen Personalbestand gehören (BAG, 02.08.2017, 7 ABR 51/15, ZAP 24/2017 v. 13.12.2017).

 

November 2017: Urteil des Monats

Die EU-Arbeitszeitrichtlinie (RL 2003/88/EG) siehr vor, dass jeder Arbeitnehmer in einem Siebentageszeitraum Anspruch auf einen "Ruhetag" von 24 Stunden (zuzüglich der täglichen Ruhezeit von 11 Stunden) hat.

 

Artikel 5 der EU-Arbeitszeitrichtlinie (Auszug):

"Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, damit jedem Arbeitnehmer pro Siebentageszeitraum eine kontinuierliche Mindestruhezeit von 24 Stunden zuzüglich der täglichen Ruhezeit von elf Stunden gemäß Artikel 3 gewährt wird."

 

Das bedeutet laut Europäischem Gerichtshof aber nicht, dass spätestens nach 6 aufeinander folgenden Arbeitstagen die wöchentliche Mindestruhezeit gewährt werden muss. Es ist laut EU-Recht lediglich vorgeschrieben, dass innerhalb eines Zeitraums von 7 Tagen mindestens ein Ruhetag liegen muss (EuGH, 09.11.2017, C-306/16, ZAP 23/2017 v. 29.11.2017).

 

Oktober 2017: Urteil des Monats

Eine kalendermäßige Befristung eines Arbeitsverhältnisses ist - auch ohne Vorliegen eines Befristungsgrundes - bis zu einer Dauer von zwei Jahren möglich. Voraussetzung ist aber nach dem Gesetzeswortlaut, dass zuvor kein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis mit diesem Arbeitnehmer bestanden hat. Anders als das BAG erkennt das Landesarbeitsgericht Hessen daher auf ein zeitlich unbegrenztes Vorbeschäftigungsverbot (LAG Hessen, 11.07.2017, 8 Sa 1578/16, ZAP 20/2017 v. 12.10.2017).

Anmerkung: Das BAG beschränkt das Vorbeschäftigungsverbot nach bisheriger Rechtsprechung nur auf Arbeitsverhältnisse, die weniger als drei Jahre zurückliegen. Aufgrund dieser Divergenz ist beim Bundesarbeitsgericht aktuell die Revision gegen das Urteil des LAG Hessen anhängig (Gz. 7 AZR 409/17).

Praktikerhinweis: Ein vormaliges Berufsausbildungsverhältnis schließt eine anschließende sachgrundlose Befristung nicht aus, da es sich hierbei nicht um ein Arbeitsverhältnis handelt.

 

September 2017: Urteil des Monats

In einem Krankenhaus in Herdecke wurde ein Mann an der Wirbelsäule operiert. Dabei erlitt er einen Nervenschaden durch welchen er möglicherweise impotent wurde. Dies beeinträchtige ihr zuvor ausgefülltes Sexualleben, so seine Ehefrau, weswegen sie das Krankenhaus auf ein Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 Euro verklagte. Mit ihrer Forderung scheiterte sie beim Landgericht Hagen, sie ging aber in die Berufung. Auf gut begründeten Vorab-Hinweis des Berufungsgerichts zur mangelnden Erfolgsaussicht des Klagebegehrens nahm die frustrierte, aber einsichtige Ehefrau die Berufung zurück. Das Gericht hatte ihr erläutert, dass die Einschränkung ihrer ehelichen Sexualität keine Verletzung ihres Köpers, ihrer Gesundheit oder ihres Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung darstelle. Daher seien Ansprüche von ihrer Seite nicht erkennbar. Und, würde ihrer Klage stattgegeben, würden in unabsehbar vielen Fällen der Sexualitätseinschränkung - man denke nur an Querschnittslähmung als Verkehrsunfallfolge - den Ehepartnern uferlos eigene Ansprüche zufallen. Im Übrigen müsse die Impotenz ja auch nicht zwangsläufig einen vollständigen Verlust der ehelichen Sexualität bedeuten (OLG Hamm, 07.06.2017, 3 U 42/17, ZAP 18/2017 v. 06.09.2017).

 

August 2017: Urteil des Monats

Das Bundesarbeitsgericht hat nun klipp und klar entschieden: Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot ohne jegliche damit verbundene Karenzentschädigungszusage ist nichtig (und nicht nur unverbindlich)! Gibt es gar keine Vereinbarung zu einer Karenzentschädigung können weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber Rechte aus der Wettbewerbsvereinbarung für sich in Anspruch nehmen (BAG, 22.03.2017, 10 AZR 448/15, ArbRB August 2017).

 

Juli 2017: Urteil des Monats

Gibt ein Privatverkäufer in einem Kaufvertrag mit einem Kfz-Händler an, der Gebrauchtwagen sei unfall- und nachlackierungsfrei, kann der Kfz-Händler später vom Vertrag zurücktreten, sollte sich herausstellen, dass die Angaben nicht stimmen. Dies gilt regelmäßig selbst dann, wenn der Kfz-Händler den Wagen vor dem Kauf in eigenem Interesse untersucht hat (OLG Hamm, 16.05.2017, 28 U 101/16, vgl. ZAP EN-Nr. 439/2017, ZAP 14/2017 v. 12.07.2017).

Hinweis: Mit der Angabe fehlender Nachlackierungen bestätigt man als Verkäufer das Vorhandensein der Originallackierung als geschuldete Fahrzeugbeschaffenheit.

 

Juni 2017: Urteil des Monats

Ein wohl witzig gemeintes Inserat hat einem Reiseinformationsportal viel Geld gekostet. Es hatte eine Stellenanzeige mit dem Wortlaut "Wir suchen eine Person, die gerade frisch gebacken aus einer kaufmännischen Ausbildung kommt (...)" geschaltet. Hierauf hat sich ein berufserfahrener Industriekaufmann vergeblich beworben. Seine Entschädigungsklage wegen Altersdiskriminierung hatte Erfolg. Ihm wurden 2.750 Euro zugesprochen, da die Anzeige ausschließlich Interesse an der Gewinnung junger Bewerber signalisiere (BAG, 15.12.2016, 8 AZR 454/15, ArbRB Juni 2017).

 

Mai 2017: Urteil des Monats

Beim Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags ist die notwendige Schriftform dann nicht gewahrt, wenn dem Arbeitnehmer die vom Arbeitgeber unterzeichnete Vertragsurkunde erst nach Arbeitsantritt zugeht (BAG, 14.12.2016, 7 AZR 797/14, ArbRB Mai 2017).

 

April 2017: Urteil des Monats

Zur Aufdeckung von Diebstahlsvergehen ist eine verdeckte Videoüberwachung zum Beispiel in Lagerräumen das Mittel der Wahl. Doch einfach so darf ein Arbeitgeber Räume, die seine Mitarbeiter betreten müssen, nicht heimlich filmen. Das Bundesarbeitsgericht hat die Vorgaben des zu beachtenden Datenschutzes jetzt nochmals konkretisiert. Ein Verstoß gegen den Datenschutz besteht dann nicht, wenn ein tatsächlicher Verdacht einer Straftat besteht, der über vage Anhaltspunkte und Mutmaßungen hinausreicht (BAG, 20.10.2016, 2 AZR 396/15, ArbRB April 2017).

 

März 2017: Urteil des Monats

Ist eine Überwachungskamera auf ein Nachbargrundstück gerichtet, hat der Nachbar nicht nur Anspruch auf Unterlassen der Überwachung, sondern er kann auch die Entfernung der Kamera verlangen (OLG Köln, 22.9.2016, 15 U 33/16, vgl. ZAP EN-Nr. 181/2017, ZAP 06/2017 v. 15.03.2017).

 

Februar 2017: Urteil des Monats

Arbeitnehmer und Auszubildende sind verpflichtet, sich spätestens 3 Monate vor Beendigung ihres Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses persönlich bei der Agentur für Arbeit zu melden. Diese Meldepflicht besteht nicht bei einem betrieblichen Ausbildungsverhältnis (Berufspraktikum). Die Meldepflicht greift laut Landessozialgericht Hessen auch nicht bei Anerkennungspraktika, zumindest in den Berufszweigen, in denen es eine hohe Übernahmequote gibt (ab 70%). Daher brauchte eine Sozialpädagogin nach ihrem Anerkennungsjahr keine Sperrzeit hinzunehmen (LSG Hessen, 16.12.2016, L 7 AL 35/15, vgl. ZAP EN-Nr. 134/2017, ZAP 04/2017 v. 15.02.2017).

 

Januar 2017: Gesetzesänderungen des Monats

Der gesetzliche Mindestlohn ist zum 1.1.2017 von 8,50 Euro auf 8,84 Euro brutto je Zeitstunde erhöht worden. Für Arbeitgeber, die in ihren Betrieben weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigen, ist zum 1.1.2017 die Pflicht entfallen, sich an den Kosten einer beruflichen Weiterbildungsförderung seitens der Agentur für Arbeit zu beteiligen (§ 82 SGB III n.F.).

 

Dezember 2016: Urteil des Monats

Wann muss die andere Seite in einem Gerichtsverfahren neben den Reisekosten auch die Übernachtungskosten des gegnerischen Prozessbevollmächtigten erstatten? Hierzu hat das Oberlandesgericht Naumburg entschieden, dass ein Rechtsanwalt die Anreise zum Terminsort nicht zur Nachtzeit antreten muss. Die Nachtzeit geht von 21:00 Uhr bis 06:00 Uhr früh.

Das heißt konkret: Eine Anreise, bei welcher der Prozessbevollmächtigte seine Wohnung zur Wahrnehmung des Termins vor 6:00 Uhr morgens verlassen müsste, muss dieser nicht durchführen. Er darf vielmehr am Vortag anreisen und am Gerichtsort in einem Hotel übernachten (OLG Naumburg, 08.06.2016, 12 W 36/16 (KfB), vgl. ZAP EN-Nr. 856/2016, ZAP 24/2016 v. 14.12.2016).

 

November 2016: Urteil des Monats

Dürfen Arbeitnehmer bei Wahrnehmung ihres Einsichtsrechts in ihre Personalakte einen Rechtsanwalt hinzuziehen? Diese von Arbeitnehmern häufig gestellte Frage hat jetzt das Bundesarbeitsgericht so beantwortet: Sofern ein Arbeitgeber es gestattet, dass sich die Arbeitnehmer Kopien aus ihrer Personalakte ziehen dürfen, darf er dem Anwalt den Zutritt zum Betriebsgelände verweigern. Ohne Kopierbefugnis darf ein Arbeitnehmer aus Gründen der Waffengleichheit seinen Anwalt zur Einsichtnahme mitnehmen (BAG, 12.07.2016, 9 AZR 791/14; vgl. ArbRB November 2016).

 

Oktober 2016: Urteil des Monats

Eine quer zum Arbeitszeugnis verlaufende Unterschrift weckt Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Zeugnisses.  Es entspricht dann auch nicht der gesetzlichen Schriftform. Ein Arbeitnehmer muss hier nicht beweisen, ob der Arbeitgeber mit dieser kruden Unterschrift die Absicht hat, das Zeugnis zu entwerten (LAG Hamm, 27.07.2016, 4 Ta 118/16; vgl. ZAP EN-Nr. 702/2016, ZAP 20/2016 v. 12.10.2016).

 

September 2016: Urteil des Monats

Hat der Betriebsrat ein Anwesenheitsrecht bei Gesprächen im Rahmen einer Wiedereingliederung (bEM)? Und kann er vom Arbeitgeber die Bildung eines Intergrationsteams fordern, das dann die wesentlichen Aufgaben des bEM übernimmt und dem Arbeitgeber die konkret zu veranlassenden Maßnahmen vorschlägt? Das Bundesarbeitsgericht verneinte die entsprechenden Anträge des Betriebsrats. Der Betriebsrat müsse vom Arbeitgeber nur über den Verfahrensstand des bEM informiert werden (BAG, 22.03.2016, 1 ABR 14/14, ArbRB September 2016).

 

August 2016: Urteil des Monats

Auch bei einer Eigenkündigung haben laut aktueller Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs Arbeitnehmer Anspruch auf Abgeltung ihrer verbleibenden Urlaubstage, wenn der Jahresurlaub nicht mehr vollständig verbraucht werden kann (EuGH, 20.07.2016, C-341/15; vgl. ZAP EN-Nr. 591/2016, ZAP 16/2016 v. 10.08.2016).

 

Juli 2016: Urteil des Monats

Der Bundesgerichtshof hat aktuell eine Frage beantwortet, die etliche Verbraucher betreffen wird. Ist ein Wohnortwechsel ein Grund für eine außerordentliche Kündigung eines Fitnessstudiovertrags? Der BGH verneint dies, egal ob der Umzug privat oder berufsbedingt veranlasst ist. Die Gründe für den Umzug betreffen in der Regel allein die Sphäre des Kunden. Aber, bei einer Erkrankung des Kunden oder bei einer Schwangerschaft kann im Einzelfall das Festhalten am Vertrag bis zum Vertragslaufzeitende unzumutbar sein (BGH, 4.5.2016, XII ZR 62/15, vgl. ZAP EN-Nr. 510/2016, ZAP 14/2016 v. 13.07.2016).

 

Juni 2016: Urteil des Monats

Arbeitgeber unterliegen grundsätzlich keiner Verpflichtung, Büroarbeitsplätze mit höhenverstellbaren Schreibtischen auszustatten, die ein wechselseitiges Arbeiten im Sitzen und im Stehen ermöglichen. Ein Mitarbeiter mit einer degenerativen Wirbelsäulenveränderung wandte sich wegen einer Kostenübernahme daher an seinen gesetzlichen Rentenversicherungsträger. Dieser lehnte ab. Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz sah den Anspruch vorliegend aber als begründet an, da laut Arzt und Gutachter mittels dieser Maßnahme eine Minderung der Erwerbsfähigkeit des Versicherten abgewendet werden könne (LSG Rheinland-Pfalz, 02.03.2016, L 6 R 504/14, vgl. ZAP EN-Nr. 489/2016, ZAP 13/2016 v. 29.06.2016).

 

Mai 2016: Urteil des Monats

Rechtsprechungsänderung des Bundesarbeitsgerichts: Schwerbehinderte müssen zur Wahrung ihrer Rechte in einem Bewerbungsverfahren nur auf ihre Schwerbehinderung hinweisen. Die zusätzliche Angabe des Grades der  Behinderung, was bislang gefordert wurde, ist nicht mehr Voraussetzung (BAG, 22.10.2015, 8 AZR 384/14, ArbRB Mai 2016).

 

April 2016: Urteil des Monats

Ein Arbeitnehmer kann seinen Geschäftstermin im Ausland infolge einer Flugverspätung nicht oder nur verspätet wahrnehmen. Entsteht aufgrund dessen ein Schaden, hat der Arbeitgeber gegenüber der Fluggesellschaft einen Schadensersatzanspruch (nach Art. 19 des internationalen Luftverkehrsübereinkommens von Montreal v. 28.5.1999), insbesondere dann, wenn er selbst Vertragspartner der Fluggesellschaft ist. Der von der Fluggesellschaft zu ersetzende Verspätungsschaden ist allerdings je Reisenden auf 4150 sogenannte "Sonderziehungsrechte" begrenzt. Dies sind in etwa 5.250,- Euro (EuGH, 17.02.2016, C-429/14, vgl. ZAP EN-Nr. 317/2016, ZAP 08/2016 v. 13.04.2016).

 

März 2016: Urteil des Monats

Kann ein Sturz bei einem Spaziergang während einer Pause einer beruflichen Fortbildungsmaßnahme einen versicherten Arbeitsunfall darstellen? Die Richter des Landessozialgerichts NRW verneinten dies im vorgelegten Fall. Der Spaziergang diente der allgemeinen Erholung und Entspannung, nicht der Erhaltung der Arbeitsfähigkeit. Allgemeine Erholung falle aber nicht unter den Versicherungsschutz (LSG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2015, L 17 U 325/13, vgl. ZAP EN-Nr. 241/2016, ZAP 06/2016 v. 16.03.2016).

 

Februar 2016: Urteil des Monats

Eine Mietkaution dient zur Sicherung von Ansprüchen von Vermieterseite. Von daher kann selbst nach Beendigung des Mietverhältnisses ein einklagbarer Anspruch eines Vermieters auf Zahlung einer (bisher nicht geleisteten) Mietkaution bestehen. Der Vermieter braucht im Rahmen einer Klage nur schlüssig darzulegen, dass er die Kaution für bestehende Zahlungsansprüche benötigt. Beweisen muss der Vermieter seine Forderungen in diesem Verfahren nicht (LG Wuppertal, 27.08.2015, 9 S 50/15, vgl. ZAP EN-Nr. 135/2016, ZAP 04/2016 v. 17.02.2016).

 

Januar 2016: Urteil des Monats

Das Bundesarbeitsgericht hat seine Rechtsprechung zu Sonderzahlungen grundlegend geändert. Leistet ein Arbeitgeber mehrere Jahre hintereinander vorbehaltlos Sonderzahlungen an seine Mitarbeiter, etwa Weihnachtsgeld, kann daraus eine sogenannte betriebliche Übung erwachsen. Bislang forderte das Bundesarbeitsgericht für das Entstehen der betrieblichen Übung Zahlungen in gleichförmiger Höhe. Davon ist das Bundesarbeitsgericht jetzt abgerückt. Auch bei ungleichförmigen Zahlungen in der Vergangenheit ist der betroffene Arbeitgeber nunmehr verpflichtet, eine Leistung nach billigem Ermessen festzusetzen (BAG, 13.5.2015, 10 AZR 266/14, vgl. ZAP EN-Nr. 27/2016, ZAP 01/2016 v. 07.01.2016).

 

Dezember 2015: Urteil des Monats

Hält ein Arbeitgeber der Einzugsstelle die fälligen Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung vor, ist dies - unabhängig davon, ob das Arbeitsentgelt gezahlt wird - strafbar (§ 266a Abs. 2 StGB). Das Oberlandesgericht Saarbrücken sieht diese Vorschrift, anders als das Landgericht Saarbrücken, auch als Schutzgesetz i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB an (OLG Saarbrücken, 27.05.2015, 1 U 89/14, vgl. ZAP EN-Nr. 877/2015, ZAP 23/2015 v. 02.12.2015). Das hat zur Folge, dass der bzw. die Unternehmensverantwortlichen/ Geschäftsführer künftig auch hinsichtlich dieses Beitragsanteils mit einer zivilrechtliche Inanspruchnahme seitens der Krankenkassen rechnen müssen. Bislang geklärt war dies nur im Falle des Vorenthaltens der Arbeitnehmerbeiträge.

 

November 2015: Urteil des Monats

Mit einer für Raucher interessanten Frage war das Landesarbeitsgericht Nürnberg befasst: "Kann eine sogenannte betriebliche Übung entstehen, wenn ein Arbeitgeber seinen rauchenden Mitarbeitern jahrelang die Arbeitsentgelte trotz Rauchpausen ungekürzt bezahlt?" Die Richter verneinten dies, weil es sich um eine bloße Annehmlichkeitsgewährung handele (LAG Nürnberg, 05.08.2015, 2 Sa 132/15, ArbRB November 2015). Das letzte Wort ist allerdings noch nicht gesprochen. Der klagende Raucher will noch versuchen das Bundesarbeitsgericht zu überzeugen (Verfahren: 5 AZN 872/15).

 

Oktober 2015: Urteil des Monats

Die Gewerkschaften Marburger Bund, Vereinigung Cockpit und der Deutsche Journalistenverband haben beim Bundesverfassungsgericht vergeblich beantragt, das Tarifeinheitsgesetz im Rahmen einer einstweiligen Anordnung kurzfristig außer Vollzug zu setzen. Die Kläger müssen nach Auffassung des Gerichts das Hauptsacheverfahren abwarten (BVerfG, 06.10.2015; 1 BvR 1571/15, 1 BvR 1582/15, 1 BvR 1588/15, vgl. ZAP EN-Nr. 796/2015, ZAP 21/2015 v. 04.11.2015).

 

September 2015: Urteil des Monats

Werden von einem Arbeitgeber Massenentlassungen geplant, so hat er dies der zuständigen Agentur für Arbeit anzuzeigen. Von einer Massenentlassung spricht man, wenn in einem Zeitraum von 30 Kalendertagen eine bestimmte Quote der Belegschaft entlassen werden soll. Wie hoch diese Quote ist, ist in § 17 des Kündigungsschutzgesetzes geregelt. Sie richtet sich nach der Betriebsgröße. Der Europäische Gerichtshof hat aktuell eintschieden, dass ein Fremd­geschäftsführer einer GmbH als Ar­beit­neh­mer im Sin­ne der europäischen Mas­sen­ent­las­sungs­richt­li­nie ein­zu­stu­fen ist (EuGH, 09.07.2015, C-229/14, vgl. ZAP EN-Nr. 736/2015, ZAP 19/2015 v. 30.09.2015). Folge: Bei der Feststellung, ob die Quote für eine Mas­sen­ent­las­sun­g vorliegt, muss man - gegen den Gesetzeswortlaut - gegebenenfalls den Fremd­geschäftsführer mit berück­sich­ti­gen.

 

August 2015: Urteil des Monats

Ein Teilzeitantrag muss von einem Arbeitnehmer so konkret und bestimmt gestellt werden, dass er vom Arbeitgeber mit einem einfachen "Ja" angenommen werden könnte. Ein Anschreiben "Ich beantrage Teilzeitbeschäftigung zum nächst möglichen Zeitpunkt, spätestens zum ..." erfüllt nicht die Anforderungen eines Teilzeitangebots. In rechtlicher Hinsicht stellt dies nur eine unbestimmte Interessenbekundung dar, aber keinen Teilzeitantrag. Hält der Mitarbeiter dennoch seine arbeitsvertraglich vereinbarte Arbeitszeit nicht ein und arbeitet nur noch in Teilzeit, berechtigt dies den Arbeitgeber nach erfolgloser Mahnung zur verhaltensbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses (LAG Mecklenburg-Vorpommern, 29.05.2015, 5 Sa 121/14, vgl. ZAP EN-Nr. 643/2015, ZAP 16/2015 v. 19.8.2015).

 

Juli 2015: Urteil des Monats

Klaut ein Mitarbeiter Sachen des Arbeitgebers, berechtigt das zur fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses - selbst dann, wenn die Sachen nur einen geringen Wert haben. Duldet ein Arbeitgeber allerdings, dass Mitarbeiter sich von Zeit zu Zeit Sachen "ausleihen", muss er beweisen, dass es sich in dem Fall doch um Diebstahl handelt (LAG Hamm, 16.4.2015, 15 Sa 1509/14, vgl. ZAP EN-Nr. 554/2015, ZAP 13/2015 v. 8.7.2015 ).

 

Juni 2015: Urteil des Monats

Nachtarbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf angemessenen Ausgleich für die Mehrbelastung der Nachtarbeit. Dieser Ausgleich kann entweder in angemessener Freizeit oder oder mittels eines angemessenen Zuschlags auf den Bruttolohn erfolgen. Im Regelfall ist ein Nachtarbeitszuschlag in Höhe von 25 % angemessen (LAG München, 29.1.2015, 4 Sa 557/14, ZAP 12/2015 v. 24.06.2015, EN-Nr. 513/2015).

 

Mai 2015: Urteil des Monats

Wem als Arbeitnehmer eine Firmenkreditkarte überlassen wird, darf diese grundsätzlich nicht für private Ausgaben benutzen. Ausnahmsweise privat getätigte Ausgaben müssen dem Arbeitgeber umgehend offen gelegt und die entsprechenden Beträge erstattet werden. Andernfalls kann eine verhaltensbedingte Kündigung gerechtfertigt sein (LAG Nürnberg, 3.2.2015, 7 Sa 394/14, ArbRB Mai 2015).

 

April 2015: Urteil des Monats

Entfaltet ein gekauftes Bett bei Bewegungen eine solche Lautstärke, dass der Schlaf beeinträchtigt wird, liegt ein Sachmangel vor, der zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Da es hierzu keine DIN-Norm gibt, kommt es bei der Bewertung vor allem auf die Lebenserfahrung an. Der Verkäufer muss nun gegen Rückgabe des Bettes den Kaufpreis zurückbezahlen. Interessanter Nebenaspekt: Nach Auffassung des Gerichts ergibt sich auch bei Möbeln ein Nutzungs- und Gebrauchsvorteil, der vom Käufer auszugleichen ist (LG Bonn, 17.3.2015, 2 O 379/13, ZAP 8/2015 v. 30.4.2015, EN-Nr. 329/2015).

 

März 2015: Urteil des Monats

Wer als Verkäufer in einem Zeitungsinserat oder einer Internetanzeige "ins Blaue hinein" behauptet, der zu verkaufende PKW sei unfallfrei und stellt sich später heraus, dass das nicht stimmt, wird das von der Rechtsprechung als bewusstes arglistiges Verschweigen gewertet. Der Käufer kann Schadenersatz geltend machen und auch die Rückabwicklung des Kaufvertrags verlangen (LG Heidelberg, 28.1.2015, 1 S 22/13, ZAP 6/2015 v. 26.3.2015, EN-Nr. 209/2015).

 

Februar 2015: Urteil des Monats

Verletzt ein Mitarbeiter aufgrund einer bestehenden Alkoholabhängigkeit arbeitsvertragliche Pflichten, kann ihm bei Therapiebereitschaft grundsätzlich nicht verhaltensbedingt gekündigt werden. Die Therapiebereitschaft muss allerdings zum Zeitpunkt der Kündigung vorliegen (LAG Berlin-Brandenburg, 12.8.2014, 7 Sa 852/14, ArbRB Februar 2015).

 

Januar 2015: Gesetzesänderung des Monats

Seit 1.1.2015 gilt für alle Arbeitnehmer der gesetzliche Mindestlohn (8,50 Euro/ Stunde). Übergangsweise Ausnahmeregelungen finden sich aber noch in Mindestlohn-Tarifverträgen. Ob bei Praktika der Mindestlohn fällig ist, ist nach Art des Praktikums zu unterscheiden: Bei einem Pflichtpraktikum im Rahmen einer Ausbildung oder des Studiums ist der Mindestlohn nicht verpflichtend. Bei freiwilligen Orientierungspraktika ist der Mindestlohn spätestens nach 3 Monaten zu zahlen.

 

Dezember 2014: Urteil des Monats

Ein Autohändler muss nach einem aktuellen Urteil des Landgerichts Ansbach einen Neuwagen mit exakt der bestellten Farblackierung liefern.  Eigenmächtige Farbabweichungen, selbst geringer Art (im Fall: Pirineos Grau statt Track-Grau Metallic) stellen einen Sachmangel dar. Der Käufer hat Anspruch auf Ersatz der Kosten für die Umlackierung (LG Ansbach, 9.7.2014, 1 S 66/14, ZAP EN-Nr. 904/2014).

 

November 2014: Urteil des Monats

Um eine außerordentliche Kündigung aussprechen zu können, bedarf es eines wichtigen Grundes. Liegt dieser vor, kann ein Arbeitgeber regelmäßig direkt kündigen. Gleichwohl kann auch in dieser Situation erst eine Abmahnung erforderlich sein, etwa wegen langjähriger unbeanstandeter Zusammenarbeit. Einen Abmahnungsvorrang sah das LAG Mecklenburg-Vorpommern bei einer Krankenschwester gegeben, die seit 28 Jahren im Betrieb beschäftigt war, zuletzt auf der Intensivstation (LAG Mecklenburg-Vorpommern, 16.7.2014, 2 Sa 51/14, ZAP EN-Nr.881/2014).

 

Oktober 2014: Urteil des Monats

Schwerbehinderte Bewerber müssen ihre Behinderung im Bewerbungsanschreiben oder im Lebenslauf offen legen, damit sie von Anfang den arbeitsrechtlichen Schwerbehindertenschutz in Anspruch nehmen können. Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt klargestellt, dass diese Offenlegung auch bei einer erneuten Bewerbung bei demselben Arbeitgeber erfolgen muss (BAG, 18.9.2014, 8 AZR 759/13, ArbRB 10/2014).

 

September 2014: Urteil des Monats

Im Falle der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses macht es aus anwaltlicher Sicht oftmals Sinn, vor Erhebung der Kündigungsschutzklage eine außergerichtliche Einigung zu versuchen. Rechtsschutzversicherungen weigern sich hier aber regelmäßig die Kosten für diese Tätigkeiten zu übernehmen. Im Gegenteil, sie forcieren die Versicherungsnehmer, ihrem Anwalt sofort einen Klageauftrag zu erteilen. Diese Praxis ist nach einem aktuell veröffentlichten Urteil des Amtsgerichts Rosenheim jedoch unzulässig. Eine Rechtsschutzversicherung muss auch bei arbeitgeberseiteriger Kündigung die Kosten für die außergerichtliche Tätigkeit übernehmen (AG Rosenheim, 27.06.2013, 18 Ca 105/12, ArbRB 09/2014).

 

August 2014: Gesetzgebung des Monats

Zum 01. August ist das Gesetz gegen Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr in Kraft getreten. Für säumige Unternehmen und staatliche Auftraggeber gilt seitdem ein gesetzlicher Verzugszins von 9 (statt 8) Prozentpunkten  über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB n.F.). Zudem kann eine Bearbeitungspauschale von 40 Euro als Verzugsschaden angesetzt werden (§ 288 Abs. 5 BGB n.F.). Für Verbraucher änder sich nichts. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr weiterhin 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB n.F.).

 

Juli 2014: Urteil des Monats

Die Gewährung von Sozialhilfe darf von der Verwertung einer vorhandenen Auslandsimmobilie abhängig gemacht werden, sofern diese verwertbares Vermögen darstellt. Der erhöhte Aufwand für den Verkauf der Auslandsimmobilie ist kein Kriterium für eine Unverwertbarkeit (SG Detmold, 13.05.2014, S 8 SO 133/12, ZAP EN-Nr. 476/2014).

 

Juni 2014: Urteil des Monats

Unbezahlter Sonderurlaub berechtigt Arbeitgeber nicht automatisch zur (anteiligen) Kürzung des gesetzlichen Urlaubs wie etwa bei Elternzeit oder Wehrdienst. Begründung: Die gesetzlichen Urlaubsansprüche setzen lediglich den rechtlichen Bestand eines Arbeitsverhältnisses voraus (BAG, 06.05.2014, 9 AZR 678/12, ZAP EN-Nr. 363/2014).

 

Mai 2014: Urteil des Monats

Personalleiter sind meist mit unbeschränkter Einstellungs- und Entlassungsbefugnis ausgestattet. Dieses Kriterium soll einen Personalleiter aber nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts Hamm nicht zu einem leitenden Angestellten im Sinne des Betriebsverfassungsrechts machen - jedenfalls dann nicht, wenn ein Vorgesetzter des Personalleiters im Betrieb die gleiche Personalkompetenz innehat (LAG Hamm, 10.12.2013, 7 TaBV 80/13, ArbB 05/2014, n.rkr.).

 

April 2014: Urteil des Monats

Fällt ein Arbeitsplatz weg, muss ein Arbeitgeber dem betroffenen Arbeitnehmer zur Vermeidung einer betriebsbedingten Kündigung einen freien Arbeitsplatz im Unternehmen anbieten. Besteht diese Pflicht auch dann, wenn sich der freie Arbeitsplatz nur in einem ausländischen Betrieb finden lässt? Das Bundesarbeitsgericht hat hierzu entschieden, dass ein Arbeitgeber grundsätzlich nicht gehalten ist, einem Mitarbeiter einen Arbeitsplatz im Ausland anzubieten (BAG, 29.08.2013, 2 AZR 809/12, ArbRB 04/2014).

 

März 2014: Urteil des Monats

Gut zu wissen für Vermieter und Mieter gleichermaßen ist folgende Entscheidung des Bundesgerichtshofs: Erteilt ein Vermieter seinem Mieter eine Erlaubnis zur Untervermietung, so darf der Mieter ohne besondere Anhaltspunkte nicht davon ausgehen, dass die Erlaubnis eine tageweise Vermietung an Touristen umfasst (BGH, 08.01.2014, VIII ZR 210/13, ZAP EN-Nr. 164/2014).

 

Februar 2014: Urteil des Monats

Wird vor einem Arbeitsgericht ein Vergleich über eine befristete Weiterbeschäftigung geschlossen, ist derzeit streitig, ob ein solcher Vergleich einen Sachgrund gemäß § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 8 TzBfG für eine Befristung bildet. Das Bundesarbeitsgericht bejaht dies nur, wenn der Vergleichsvorschlag vom Gericht selbst stammt (BAG, 15.02.2012, 7 AZR 734/10). Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen lässt aktuell auch eine Einigung der Parteien des Gerichtsverfahrens genügen (LAG Niedersachsen, 5.11.2013, 1 Sa 489/13, ArbRB 02/ 2014). Letzteres Urteil ist allerdings nicht rechtskräftig, die Revision beim Bundesarbeitsgericht ist anhängig (BAG, 7 AZR 2/14).

 

Januar 2014: Urteil des Monats

Wer ein Urteil in Händen hat, braucht nicht fürchten, dass der titulierte Zahlungsanspruch verwirkt, wenn nicht versucht wird, das Urteil zu vollstrecken. Es bleibt bei der grundsätzlichen Verjährungsfrist von 30 Jahren (BGH, 09.10.2013, XII ZR 59/12, ZAP EN-Nr. 34/2014).

Hinweis: Die nach der Titulierung weiter auflaufenden Verzugszinsen unterliegen aber der kurzen Verjährungsfrist von 3 Jahren (§ 197 Abs. 2 BGB). Das heißt: Als Gläubiger sollte man grundsätzlich innerhalb von 3 Jahren einen Vollstreckungsversuch unternehmen, sonst verliert man möglicherweise Zinsansprüche.

 

Dezember 2013: Urteil des Monats

Erkrankt ein Mitarbeiter im Laufe der Kündigungsfrist noch vor Antritt seiner Stelle bei seinem neuen Arbeitgeber, erhält er Krankengeld auf Basis der bisherigen Vergütung, selbst wenn die neue Stelle niederer dotiert ist. Die Besprechungsergebnisse der Spitzenverbände der Krankenkassen vom 17./18.09.1998 sind insoweit nicht anzuwenden (Bay. LSG, 14.05.2013, L 4 KR 190/11, nicht veröffentlicht).

 

November 2013: Urteil des Monats

Arbeitnehmer fallen bei Privattelefonaten aus der gesetzlichen Unfallversicherung heraus. In dem vom Landessozialgericht Hessen entschiedenen Fall, hatte ein Lagermitarbeiter mit seiner Frau telefoniert. Er war deswegen nur für etwa 2-3 Minuten nach draußen auf die Laderampe gegangen. Beim Rückweg an seinen Arbeitsplatz blieb der Mitarbeiter mit dem Fuß an der Absturzkante der Laderampe hängen. Er zog sich eine vordere Kreuzbandruptur und ein Innenmeniskuskorbhenkelriss im rechten Kniegelenk zu. Seine Klage auf Anerkennung als Arbeitsunfall wurde abgelehnt, die Revision nicht zugelassen (LSG Hessen, 17.09.2013, L 3 U 33/11, ZAP EN-Nr. 614/2013).

 

Oktober 2013: Urteil des Monats

Bei der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses stellt sich die Frage, wie bestimmt die Kündigungserklärung sein muss. Das Bundesarbeitsgericht vertritt die Ansicht, dass der Kalendertag des Beschäftigungsendes nicht unbedingt genannt werden müsse. Es hält eine Kündigung "zum nächstzulässigen Termin" für ausreichend bestimmt. Allerdings muss dem Arbeitnehmer bei dieser Formulierung die Dauer der Kündigungsfrist bekannt oder für ihn eindeutig feststellbar sein (BAG, 20.06.2013, 6 AZR 805/11, Der Arbeitsrechtsberater Oktober 2013).

 

September 2013: Urteil des Monats

Wird ein Leiharbeitnehmer von dem entleihenden Arbeitgeber übernommen, ist die bisherige Zeit nicht auf die Wartezeit nach dem Kündigungsschutzgesetz anzurechnen. Das heißt: Der Kündigungsschutz bei dem neuen Arbeitgeber greift erst nach 6 Monaten des "regulären" Arbeitsverhältnisses (LAG Rheinland-Pfalz, 14.5.2013, 6 Sa 552/12, ZAP EN-Nr. 495/2013).

 

August 2013: Urteil des Monats

Wenn ein Vertragspartner eine fällige Rechnung auf eine Mahnung hin nicht bezahlt, kommt er in Verzug. Grundsätzlich muss er (erst) ab dann mit Verzugskosten (z.B. Anwaltskosten) rechnen und Verzugszinsen bezahlen. Ein erstes der Rechnung beigelegtes Anschreiben, das die Bitte um Überweisung des Rechnungsbetrags bis zu einem bestimmten Kalendertag enthält, stellt jedoch keine verzugsbegründende Mahnung dar (OLG Saarbrücken, 17.04.2013, 1 U 398/11-117, ZAP vom 22.08.2013).

 

Juli 2013: Urteil des Monats

Kinderbetreuungskosten sind bei der Prüfung, ob ein Antragsteller Anspruch auf Prozesskostenhilfe hat, einkommensmindernd zu berücksichtigen - jedenfalls dann wenn für das Kind des Anspruchstellers ein Betreuungsanspruch oder eine Förderungsfähigkeit für die Betreuung besteht. Eine Förderfähigkeit besteht auch bei Kleinkindern zwischen 1 und 3 Jahren, wenn die Erziehungsberechtigten einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit suchend sind. Dann sind auch die Kosten des Mittagessens in der Kindertagesstätte einkommensmindernd berücksichtigungsfähig (LAG Baden-Württemberg, 27.06.2013, 4 Ta 11/13, ZAP vom 25.07.2013).

 

Juni 2013: Urteil des Monats

Für "Waffengleichheit" vor den Arbeitsgerichten hat aktuell das Landesarbeitsgericht in Hamm gesorgt. Einem Arbeitnehmer, dem vor Gericht ein rechtskundiger und prozesserfahrener Unternehmensrepräsentant gegenübersteht, hat im Rahmen der Prozesskostenhilfe grundsätzlich Anspruch auf Beiordnung eines Anwalts, so das Gericht. Dies gelte auch in Verfahren, wo nur um eine einfache Zahlungsklage gestritten werde (LAG Hamm, 15.01.2013, 14 Ta 498/12, Zeitschrift für die anwaltliche Praxis vom 27. Juni 2013).

 

Mai 2013: Urteil des Monats

Arbeitgeber dürfen nach dem Gesetz Arbeitsverträge ohne Vorliegen eines Sachgrundes für eine Zeitdauer bis zu maximal 2 Jahre befristen. Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat aktuell geklärt, unter welchen Voraussetzungen die Verlängerung eines kürzer befristeten Arbeitsvertrags bis zur Maximaldauer von 2 Jahren möglich ist: Erstens, der Folgevertrag muss sich unmittelbar an die Laufzeit des zu verlängernden Arbeitsvertrags anschließen. Zweitens, die Verlängerung muss noch vor Ablauf des zu verlängernden Vertrags vereinbart werden und drittens müssen die Vertragsbedingungen ansonsten beibehalten werden (LAG Schleswig-Holstein, 06.03.2013, 6 Sa 346/12, Zeitschrift für die anwaltliche Praxis vom 17. Mai 2013).

 

April 2013: Urteil des Monats

Verzichten Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmlich auf eine Probezeit, heißt das nicht automatisch, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer stillschweigend damit auch Kündigungsschutz einräumt. Wenn der sofortige Kündigungsschutz gewollt ist, muss dies klar geregelt werden (Arbeitsgericht Hamburg, 22.08.2012, 27 Ca 45/12, Der Arbeitsrechtsberater April 2013).

März 2013: Urteil des Monats

Grundsätzlich ist auch am Arbeitsplatz das offene Tragen von Schmuck mit religiöser Symbolik (z.B. Halskette mit Kreuz) vom Recht auf freie Religionsausübung  gedeckt. Laut dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte darf ein Arbeitgeber jedoch bei bestimmten Tätigkeiten ein Verbot aussprechen. So dürfe eine Klinik dafür Sorge tragen, dass sich keine Patienten an dem Schmuck der behandelnden Krankenschwestern verletzen. Bei einer Flughafenmitarbeiterin hingegen beeinträchtige ein Verbot ihr Grundrecht auf freie Ausübung der Religion (EGMR, 15.01.2013, 48420/10 u.a., Zeitschrift für die Anwaltspraxis vom 28.03.2013).

Februar 2013: Urteil des Monats

Wenn eine Abmahnung ausgesprochen wird, landet regelmäßig eine Kopie der Abmahnung in der Personalakte. Doch wann kann ein Mitarbeiter verlangen, dass eine gerechtfertigte Abmahnung wieder entfernt wird? Das Bundesarbeitsgericht hat hier aktuell die Position der Arbeitgeberseite gestärkt. Ein Entfernungsanspruch bestehe nur, wenn ein Arbeitgeber unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt mehr ein Interesse am Verbleib in der Personalakte hat. Dass der Arbeitgeber die Abmahnung nicht mehr für die Vorbereitung einer Kündigung verwenden kann, sei nicht allein maßgebend (BAG, 19.07.2012, 2 AZR 782/11, Der Arbeitsrechtsberater Februar 2013).

Januar 2013: Urteil des Monats

Nach Durchführung einer Betriebsräteschulung kann der Betriebsrat eine zwischen Arbeitgeber und den einzelnen Betriebsratsmitgliedern aufkeimende Meinungsverschiedenheit über eine Lohnfortzahlungspflicht für die aufgrund der Schulung ausgefallenen Arbeitszeit nicht gerichtlich klären lassen. Ihm fehlt hierzu das für Einleitung des Beschlussverfahrens notwendige Feststellungsinteresse (ArbG München, 28.11.2012, 38 BV 232/12, n. veröffentlicht).

Dezember 2012: Urteil des Monats

In der Vergangenheit war unklar, wie eine Rückzahlungsklausel bei einer arbeitgeberfinanzierten Fortbildung ausgestaltet sein muss, für den Fall, dass der Arbeitnehmer die Fortbildung abbricht oder das Unternehmen vorzeitig verlässt. Das Bundesarbeitsgericht hat aktuell entschieden, dass die vom Arbeitnehmer zu erstattenden Kosten dem Grunde (z.B. Seminarkosten, Übernachtungskosten, Fahrtkosten, etc.) und der Höhe nach im Rahmen des Möglichen (z.B. Berechnungsmethoder der Fahrtkosten) vertraglich niedergelegt werden müssen (BAG, 21.08.2012, 3 AZR 698/10, Der Arbeitsrechtsberater Dezember 2012).

November 2012: Urteil des Monats

Um Eintragungen für ein Branchenverzeichnis im Internet zu gewinnen, übersendet eine dubiose Firma Gewerbetreibenden aktuell ein Schreiben, welches sie als "Eintragungsantrag, Gewerbedatenbank, o.ä." bezeichnet. Dieses Schreiben sieht aus wie ein offizielles Formular. In der linken Spalte befinden sich mehrere Zeilen für Unternehmensdaten, die ausgefüllt werden sollen. Ein unbedarfter Leser kann bei dieser Aufmachung schon auf die Idee kommen, dass er verpflichtet wäre, das "Formular" auszufüllen und zurückzusenden. Doch liest man die kleingedruckte rechte Spalte des "Formulars" genauer, findet sich ein versteckter Hinweis auf ein Vertragsangebot für einen Eintrag in ein kommerzielles Branchenverzeichnis im Internet mit einer Vertragslaufzeit von 2 Jahren. Die Kosten für dieses eher nutzlose Angebot betragen zwischen 600 und 700 Euro netto pro Jahr.

Der Geschäftsführer eines Unternehmens füllte das ihm unaufgefordert zugesandte Formular aus und sandte es zurück. Die Firma trug das Unternehmen in das Internetverzeichnis ein und stellte dem Unternehmen 773,50 Euro brutto in Rechnung. Dieser Bauernfängerei hat der Bundesgerichtshof ein Ende bereitet. Die verschleierte Entgeltabrede ist überraschend und somit nicht Vertragsbestandteil (BGH, 26.07.2012, VII ZR 262/11, Zeitschrift für die Anwaltspraxis vom 09.11.2012).

Oktober 2012: Urteil des Monats

In den gemeindlichen Satzungen ist die Räum- und Streupflicht für die Bürgersteige oft auf die Eigentümer der anliegenden Grundstücke übertragen. Wenn nun der Grundstückseigentümer in Urlaub fährt, übernimmt oft der Nachbar das Schneeräumen. Mit der Frage, wer haftet, wenn doch jemand ausrutscht, musste sich das OLG Schleswig befassen. Eine Frau war in Büsum bei Eisglätte zu Fall gekommen und hatte sich am rechten Ellenbogengelenk verletzt. Sie verlangte von dem abwesenden Grundstückseigentümer Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von knapp 17.000 Euro. Das Gericht wies die Klage ab. Der Grundsückseigentümer sei nicht verpflichtet gewesen wegen des Wintereinbruchs seinen Urlaub zu unterbrechen, nur um zu kontrollieren, ob der Nachbar ordentlich schippt. Vorliegend hatte der Nachtbar in der Vergangenheit zuverlässig geräumt und gestreut (OLG Schleswig, 28.02.2012, 11 U 137/11, Zeitschrift für die Anwaltspraxis vom 25.10.2012).

September 2012: Urteil des Monats

Kommt ein Bezieher von Arbeitslosengeld II einer Einladung des Jobcenters zur Vorsprache nach, muss das Jobcenter die Reisekosten regelmäßig erstatten. Die zu erstattenden Reisekosten bei der Benutzung des eigenen Pkw bemessen sich derzeit auf 20 Cent je gefahrenem Kilometer. Maßgeblich ist dabei grundsätzlich die kürzeste Strecke. Es kann aber auch eine (längere) verkehrsgünstigere  Strecke gewählt werden, wenn es nachvollziehbare Gründe für deren Benutzung gibt (LSG Bayern, 27.03.2012, L 11 AS 774/10, Zeitschrift für die Anwaltspraxis vom 20.09.2012).

August 2012: Urteil des Monats

Vielfach fragen sich sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer, ob Überstunden bezahlt werden müssen. Das Bundesarbeitsgericht hat dazu ein interessantes Urteil gefällt. Es hat entschieden, dass eine Klausel in einem Arbeitsvertrag, wonach ein Arbeitnehmer bei betrieblicher Notwendigkeit ohne zusätzliche Vergütung Überstunden leisten muss, unwirksam ist. Die Frage, ob der Arbeitnehmer aber einen Vergütungsanspruch hat, sei nicht pauschal zu beantworten, sondern eine Frage des Einzelfalls. Nur soviel: Erhält ein Arbeitnehmer eine deutlich hervorgehobene Monatsvergütung (in Westdeutschland: über EUR 5.600,00 brutto/ Monat) sei eine gesonderte Zahlung für Überstunden regelmäßig nicht obligatorisch (BAG, 22.02.2012, 5 AZR 765/10, Der Arbeitsrechtsberater August 2012).

Juli 2012: Urteil des Monats

Wenn sich die Vermögensverhältnisse eines Prozessbeteiligten, dem Prozesskostenhilfe gewährt wurde, später wesentlich verbessern, kann das Gericht die Entscheidung über die Prozesskostenhilfe nachträglich ändern. Es kann zum Beispiel zu Lasten des ehemals Prozesskostenhilfeberechtigten eine Zahlungsanordnung erlassen. Dieser Zahlungsaufforderung kann nicht entgegengehalten werden, dass der Vermögenszufluss weiterverschenkt wurde (OLG Oldenburg, 18.07.2011, 1 W 40/11, Zeitschrift für die Anwaltspraxis vom 12.07.2012).

Juni 2012: Urteil des Monats

Um Firmenparkplätze gibt es häufig Streit. Legt ein Arbeitgeber zur Streitvermeidung verbindlich fest, welche Mitarbeiter diese nutzen dürfen, ist nach einem aktuellen Beschluss des Bundesarbeitsgerichts zwingend das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats zu beachten (BAG, 07.02.2012, 1 ABR 63/10, Der Arbeitsrechtsberater Juni 2012).

Mai 2012: Urteil des Monats

Überlässt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer unentgeltlich einen Dienstwagen auch zur privaten Nutzung, wird der Nutzungsvorteil als Arbeitslohn erfasst und versteuert. Entweder Sie führen Fahrtenbuch, ansonsten wird der Nutzungsvorteil nach der 1 %-Regelung bewertet. Wird der Dienstwagen aber nur für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zur Verfügung gestellt, besteht nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs (noch) keine steuerbare private Nutzung (BFH, 06.10.2011, VI R 56/10, Zeitschrift für die Anwaltspraxis vom 26.04.2012).

April 2012: Urteil des Monats

Bescheinigt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer in einem Arbeitszeugnis "Wir haben Herrn Mustermann als interessierten und hochmotivierten Mitarbeiter kennengelernt" war bislang einhellige Meinung, dass der Ausdruck "kennen gelernt" einen verschlüsselten Geheimcode darstellt, der dem Mitarbeiter das Gegenteil bescheinigt. Das Bundesarbeitsgericht sieht das jetzt anders (BAG, 15.11.2011, 9 AZR 386/10, Zeitschrift für die Anwaltspraxis vom 16.04.2012).

März 2012: Urteil des Monats

Nach dem Gesetz ist ein Arbeitnehmer, der länger als 3 Kalendertage erkrankt, verpflichtet, seinem Arbeitgeber spätestens am darauffolgenden Arbeitstag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen. Darf der Arbeitgeber die Vorlage schon vorher verlangen? Das Landesarbeitsgericht in Köln hat hierzu entschieden, dass ein Arbeitgeber die Vorlage der Krankmeldung schon ab dem 1. Krankheitstag verlangen darf. Er muss seinen Wunsch gegenüber dem Arbeitnehmer auch nicht begründen (LAG Köln, 14.9.2011, 3 Sa 597/11, Der Arbeitsrechtsberater März 2012).

Hinweis: Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Revision ist beim Bundesarbeitsgericht anhänging (5 AZR 886/11).

Februar 2012: Internetpräsenz der ANWALTSKANZLEI PONETSMÜLLER
Seit 29.02.2012 ist die ANWALTSKANZLEI PONETSMÜLLER online: Erfahren Sie jetzt auch im Internet alles über meine Leistungen und Rechtsschwerpunkte. Ich freue mich sehr auf Ihren Besuch auf meiner neuen Website!

Juli 2011: Neuer Kanzleisitz der ANWALTSKANZLEI PONETSMÜLLER

Meinen neuen Kanzleisitz habe ich seit 01.07.2011 in unmittelbarer Nähe vom Stachus errichtet. Sie finden mich in der Sonnenstraße 6 im 5. Stockwerk. Kommen Sie doch einfach einmal bei mir vorbei und informieren Sie sich direkt bei mir in der Kanzlei.


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