Aktuelles

Ich informiere Sie an dieser Stelle regelmäßig über Neuigkeiten aus meiner Kanzlei sowie über interessante Urteile und Gesetzesänderungen. Schauen Sie doch öfter mal vorbei.

September 2025: Urteil des Monats

Ein deutscher Arbeitgeber hatte personenbezogene Daten von Mitarbeitenden an die Konzernobergesellschaft in Washington D.C. in den USA übertragen, weil eine cloudbasierte Personalverwaltungssoftware für einen konzernweiten Einsatz getestet werden sollte. Der Testbetrieb mit Verarbeitung bestimmter Daten (Namen der Mitarbeitenden, das Eintrittsdatum, den Arbeitsort, die Firma, die geschäftliche Telefonnummer und E-Mail-Adresse) war vor Ort per Betriebsvereinbarung abgestimmt. Doch der Arbeitgeber übermittelte mehr Mitarbeiterdaten nach Washington als vereinbart, so beispielsweise zusätzlich Gehaltsinformationen, private Wohnanschrift, Geburtsdatum, Familienstand, Sozialversicherungsnummer, Steuer-ID).

Anders als die Vorinstanzen sah das BAG hierin einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung und gab der Klage des Betriebsratsvorsitzenden auf immateriellen Schadenersatz statt. Der Schaden sei in dem Kontrollverlust an seinen, zu weitgehend in die USA übertragenen personenbezogenen Daten zu sehen. Als Schadenersatz war nach Ansicht des BAG ein Betrag iHv 200 Euro angemessen (BAG, 8.5.2025, 8 AZR 209/21, ZAP 17/2025 v. 3.9.2025, S. 824).

August 2025: Urteil des Monats

Arbeits- und Tarifverträge beinhalten - trotz des häufig zitierten Fachkräftemangels - vielfach Altersgrenzenregelungen. Das heißt: das Arbeitsverhältnis endet danach automatisch, wenn ein Arbeitnehmender die Regelaltersgrenze erreicht hat. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) musste aktuell die Frage beantworten, ob ein Arbeitgeber im Regelungsbereich eines solchen Tarifvertrags die Bewerbung eines älteren, bereits Altersrente beziehenden Stellenbewerbers unberücksichtigt lassen darf. Denn an sich liegt in dieser Konstellation eine unmittelbare Altersdiskriminierung (§ 3 Abs. 1 AGG) auf der Hand. Dies erkannte das BAG zwar auch, jedoch erachtet es das Aussortieren dieser Bewerbung als zulässig. Denn Zielsetzung von Altersgrenzenregelungen sei eine ausgewogene Beschäftigungsverteilung zwischen den Generationen. Diese Zielsetzung würde mit einer aus dem AGG resultierenden "Verpflichtung", externe ältere Bewerber einzustellen, unterlaufen (BAG, 8.5.2025, 8 AZR 299/24, ZAP 16/2025 v. 20.8.2025, S. 780).

Juli 2025: Urteil des Monats

Ein zulässig befristetes Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf der vereinbarten Befristung. Soweit so klar. Gilt das aber auch, wenn der Arbeitnehmende zwischenzeitlich in den Betriebsrat gewählt worden ist?

Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hat eine Wahl in ein Betriebsratsgremium keinen Einfluss auf das Vertragsende. Nur wenn eine mögliche Verlängerung des Arbeitsvertrags allein wegen des Betriebsratsmandats unterblieben wäre, könnte man über einen Schadenersatzanspruch in Form eines Folgevertrags nachdenken. In dem zu entscheidenden Fall sahen die Erfurter Richter für eine solche Benachteiligung aber keine Anhaltspunkte (BAG, 18.6.2025, 7 AZR 50/24, ZAP 14/2025 v. 23.7.2025).

Suchen Sie eine ältere Meldung? Diese finden Sie im Archiv


Anrufen

E-Mail

Anfahrt