Aktuelles

Ich informiere Sie an dieser Stelle regelmäßig über Neuigkeiten aus meiner Kanzlei sowie über interessante Urteile und Gesetzesänderungen. Schauen Sie doch öfter mal vorbei.

November 2025: Urteil des Monats

Können Sie beweisen, dass einem Kollegen des anderen Geschlechts, dem für die gleiche oder für eine gleichwertige Arbeit mehr Entgelt bezahlt wird? Dann dürfte Sie das folgende Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) aufhorchen lassen. Das BAG hat nämlich entschieden, dass es diese Tatsache als ausreichend für eine Vermutung einer Entgeltbenachteiligung wegen des Geschlechts erachtet. Allerdings könne der betreffende Arbeitgeber diese Vermutung seinerseits widerlegen, indem er die Gründe der unterschiedlichen Lohnhöhe erläutert. Überzeugt die Begründung nicht, müsse er dem finanziell schlechter Gestellten auch das höhere Entgelt bezahlen (BAG, 23.10.2025, 8 AZR 300/24, siehe ZAP 22/2025 v. 19.11.2025, S. 1091).

Interessant an dieser aktuellen Entscheidung des BAG ist, dass für die Vermutung einer geschlechtsspezifischen Lohndiskriminierung schon ein einfacher Lohnvergleich ausreichend ist und es hierfür keinen aufwändigen Vergleichsgruppenvergleich mit Medianentgelten bedarf, wie es das Entgelttransparenzgesetz (vgl. § 11 EntgTranspG) vorsieht.

Oktober 2025: Urteil des Monats

Auf den Anspruch von Arbeitnehmern auf Erteilung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses (§ 109 Abs. 1 GewO) kann - jedenfalls vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses - nicht wirksam verzichtet werden. Eine solche Vereinbarung ist in jeglicher Ausgestaltung nichtig! Das hat das Bundesarbeitsgericht in einer aktuellen Entscheidung nochmals bestätigt. Dem Urteil lag die Fallgestaltung der Vereinbarung des Arbeitsrechts des US-Bundesstaats Illinois auf das deutsche Arbeitsverhältnis zugrunde. Dieses beinhaltet für Arbeitnehmer keinen Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Das BAG vertritt hier die Ansicht, dass eine andere Rechtswahl einem Arbeitnehmer nicht den zwingenden Schutz des deutschen Arbeitsrechts entziehen dürfe (BAG, 18.6.2025, 2 AZR 96/24 (B), ArbRB 10/2025).

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